Haft- und Bewährungsstrafen Urteil gegen Betreiber von Internet-Naziradio

Koblenz (RPO). Wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung hat das Landgericht Koblenz am Montag die Betreiber eines rechtsextremistischen Internetradios zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die insgesamt 18 Angeklagten als Administratoren und Moderatoren des Senders "Widerstand-Radio" den Nationalsozialismus verherrlicht sowie Juden, Ausländer und Andersdenkende mit dem Tode bedroht hätten.

Das Gericht folgte deshalb den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verhängte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung bis hin zu drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Dabei wurden in einigen Fällen auch Vorstrafen einzelner Angeklagter berücksichtigt.

Das Urteil umfasste im einzelnen auch die Straftatbestände der Verbreitung verfassungswidriger Propaganda und Kennzeichen sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die Angeklagten voll geständig waren. Dadurch habe der Prozess deutlich verkürzt werden können, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Radio war nach Gerichtsangaben im Mai 2009 gegründet worden und sendete bis Anfang November 2010. Bei einer Razzia des Bundeskriminalamts in mehreren Bundesländern im November wurden dann die 18 Angeklagten festgenommen. Der Schwerpunkt der Durchsuchungen hatte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gelegen.

(dapd/felt)
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