Urteil im Doppelmord-Prozess von Herne Marcel H. zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach fast fünf Monaten Prozess ist am Mittwoch vor dem Landgericht Bochum das Urteil gegen Marcel H. verkündet worden: Der 20-Jährige muss wegen zweifachen Mordeslebenslang in Haft. Möglicherweise kommt er nie wieder frei.

Doppelmord-Prozess von Herne: Urteil gegen Marcel H.
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Urteil gegen Marcel H. in Bochum

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Foto: Bernd Thissen/dpa

Nach fast fünf Monaten Prozess ist am Mittwoch vor dem Landgericht Bochum das Urteil gegen Marcel H. verkündet worden: Der 20-Jährige muss wegen zweifachen Mordes lebenslang in Haft. Möglicherweise kommt er nie wieder frei.

Das Gericht stellte überdies die besondere Schwere der Schuld fest. "Die Sicherungsverwahrung wird vorbehalten", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Culemann. Das bedeutet, dass im Gefängnis überprüft wird, ob Marcel H. auf Dauer weggesperrt wird.

Der Richter fasste sich in seiner Urteilsbegründung kurz, sie dauerte nur etwa 20 Minuten. Culemann verzichtete darauf, die Taten im Einzelnen zu schildern und zu bewerten. Marcel H.'s Verteidiger Michael Emde sagte nach dem Urteil, sein Mandant habe ihm gesagt, dass er das Urteil akzeptieren wolle.

Marcel H. soll die Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung absitzen. Das sorgte für Empörung unter den Zuschauern im Saal. Versammelt waren einige Angehörige und Freunde des Opfers Jaden und seiner Familie. Sie trugen T-Shirts mit der Aufschrift "Kleiner Engel Jaden".

Der damals 19 Jahre alte Marcel H. hatte im Frühjahr 2017 seinen neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und seinen ehemaligen Freund Christopher W. (22) mit zahlreichen Messerstichen getötet. Den Neunjährigen hatte er am 6. März unter dem Vorwand, Hilfe zu brauchen, in einen Keller gelockt und dann erstochen. Bilder des toten Jungen verschickte er per Whatsapp an zwei Kumpel, einer veröffentlichte sie im Internet, woraufhin andere User ihm nahe legten, die Polizei einzuschalten. Zu diesem Zeitpunkt war Marcel H. schon in der Wohnung seines ehemaligen Berufsschulfreundes Christopher W.. Er fragte ihn, ob er ein paar Nächte bei ihm bleiben könnte. Der 22-Jährige kochte für ihn, man zockte zusammen am Computer, ging um 2 Uhr schlafen. Als Christopher W. sechs Stunden später im Netz von der Fahndung nach Marcel H. erfuhr und ihn darauf ansprach, tötete H. auch ihn — nach einem längeren Kampf in der Wohnung.

Staatsanwalt Danyal Maibaum hatte in seinem Plädoyer gesagt, H. habe seinen Opfern "jegliches Menschenrecht aberkannt". Er hatte die Höchststrafe gefordert: Lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Maibaum beschrieb den Angeklagten als "manipulativ, sadistisch und empathielos". Kaltherzig habe er nicht nur zwei Menschen getötet, sondern dann auch noch Fotos der Toten verschickt und sie in menschenverachtender Weise verhöhnt.

Die Mütter der Opfer haben den gesamten Prozess als Nebenkläger verfolgt, sich immer wieder gegenseitig getröstet.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, das Gericht habe Sicherungsverwahrung für Marcel H. angeordnet. Das ist nicht korrekt. Vielmehr soll eine Sicherungsverwahrung geprüft werden. Wir haben den Text korrigiert.

(heif, hsr)
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