Illegales Rennen in Köln Bewährungsstrafen nach tödlichem Raser-Unfall aufgehoben

Karlsruhe/Köln · Zwei Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang nun wohl doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Kölner Landgerichts teilweise aufgehoben, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren.

 Die beiden Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten bei der Urteilsverkündung im April 2016 im Gerichtssaal. (Archivbild)

Die beiden Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten bei der Urteilsverkündung im April 2016 im Gerichtssaal. (Archivbild)

Foto: Merle Sievers

Hier gebe es Begründungsmängel, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in Karlsruhe. Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich die Aussetzung der Strafen zur Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse.

Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 verlor einer der beiden Raser in einer Kurve am Auenweg in Köln-Deutz die Kontrolle über seinen Wagen, geriet ins Schleudern und prallte gegen eine 19-jährige Studentin, die gerade mit dem Fahrrad auf dem Heimweg von der Uni war. Obwohl sie einen Helm trug, erlitt die junge Frau so schwere Kopfverletzungen, dass sie drei Tage später starb. Ihre Eltern traten als Nebenkläger im Prozess auf.

Die Kölner Richter verurteilten den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft - auf Bewährung. Dieses Urteil hielt der BGH-Prüfung nun nicht stand. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss über die Frage nun neu verhandeln und entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafen gefordert. Dem folgte der BGH nicht. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung stand nicht zur Debatte. Deshalb sind keine Rückschlüsse möglich, wie die Richter demnächst ein aufsehenerregendes Berliner Urteil bewerten werden. Dort waren im Februar zwei Raser nach einem tödlichen Unfall auf dem Kudamm erstmals wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Eltern der toten Studentin als Nebenkläger

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Unfallverursacher damals im Prozess eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Für den anderen Angeklagten waren zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert worden. Beide Männer wurden zu Bewährungsstrafen unter zwei Jahren verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Es wurde Revision eingelegt.

Vor der Urteilsverkündung hatte sich die Mutter der getöteten Studentin damals in einem emotionalen Aufruf an die Angeklagten gewandt. Sie hielt ein Foto ihrer Tochter hoch, das die 19-Jährige im Koma und mit schwersten Verletzungen auf der Intensivstation zeigte. "Gucken Sie bitte hierhin, damit Sie sehen, was das für uns bedeutet", hatte die Nebenklägerin damals gesagt.

Unterschiedliches Verhalten der Angeklagten

Während des Prozesses im April 2016 hatten sich die beiden Angeklagten unterschiedlich verhalten: Der junge Mann, dessen BMW die Fahrradfahrerin erfasst hatte, zeigte sich betroffen und schaffte es kaum, den Eltern des Opfers in die Augen zu sehen. Zu Beginn des Prozesses hatte sein Verteidiger in seinem Namen eine Entschuldigung verlesen.

Der Mitangeklagte soll sich nach Aussage eines Polizeibeamten am Unfallort desinteressiert und eher um den Zustand des Autos besorgt gezeigt haben. Diesen Eindruck machte er auch während der Verhandlung.

Die Frage, ob es sich bei der Autofahrt um ein verabredetes Rennen oder um ein spontanes Kräftemessen handelte, ließ sich bis zum Schluss nicht eindeutig klären. Beide Angeklagte bestritten den Vorwurf, ein Rennen gefahren zu sein, gestanden aber gleichzeitig Verhaltensweisen ein, die ein Rennen nahelegen.

(siev/dpa)
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