Gerichtsurteil gegen Louboutins Kein Monopol auf rote Schuhsohlen

New York (RPO). Rote Sohlen sind das Markenzeichen der Luxusschuhe von Christian Louboutin - ein alleiniges Anrecht auf die Nutzung der Farbe auf der Schuhunterseite hat der französische Designer aber nicht. Ein New Yorker Gericht wies am Mittwoch eine Millionenklage Louboutins gegen seinen Konkurrenten Yves Saint Laurent ab.

Richter Victor Marrero erklärte zur Begründung, die rote Schuhsohle könne keinen Markenschutz in Anspruch nehmen. In der Modeindustrie habe Farbe "schmückende und ästhetische Funktionen", die für einen gesunden Wettbewerb von großer Bedeutung seien.

Christian Louboutin hatte im April in New York Klage gegen YSL eingereicht. Weil er als erster die Idee zu roten Sohlen an seinen Glamourschuhen gehabt habe, verlangte er eine Million Dollar Schadenersatz wegen "Markenverletzung, unfairen Wettbewerbs und falscher Herkunftsbezeichnung". Louboutins High Heels mit den roten Sohlen kosten hunderte Dollar das Paar, sie sind spätestens seit der Fernsehserie "Sex and the City" Kult.

Und auch Richter Marrero geriet in seiner Begründung in geradezu poetisches Schwärmen: "Wenn Hollywood-Stars rote Teppiche überqueren und Top-Models über Laufstege stolzieren, und sich Köpfe drehen und Blicke auf die Füße der Berühmtheiten fallen, dann geht von rotlackierten Schuhsohlen an schwarzen High Heels eine glamouröse Botschaft aus, die sofort ins Auge sticht."

Dennoch wäre es eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, andere Firmen daran zu hindern, ebenfalls rote Schuhsohlen zu verwenden, fügte der Richter nüchtern hinzu. YSL habe "verschiedene Gründe", rote Sohlen zu verwenden. Ein Anwalt Louboutin sagte der Nachrichtenagentur AFP, er sei über das Urteil "zutiefst enttäuscht".

YSL hatte das Argument Louboutins mit einem gewissen Spott zurückgewiesen: Die Idee roter Sohlen habe man nicht von dem französischen Designer übernommen, sondern von den rot besohlten Tanzschuhen des französischen Königs Ludwig XIV. oder den berühmten rubinroten Schuhen von Dorothy im "Zauberer von Oz", wie Richter Marrero YSL zitierte.

(AFP/felt)
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