EU will die Regeln ändern Der Lindt-Osterhase steht vor Gericht

Brüssel (RPO). Schokoladenosterhasen müssen sich in Zukunft unter Umständen unähnlicher werden als sie es bislang sind. Diesen Schluss lässt ein Rechtsgutachten zu, das am Donnerstag die sogenannte Generalanwältin Eleanor Sharpston beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt hat.

 Der gemeine Osterhase beschäftigt die Bürokratie in Brüssel.

Der gemeine Osterhase beschäftigt die Bürokratie in Brüssel.

Foto: ddp, ddp

Verhandelt wird die Eintragung des "Goldhasen" des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt als Marke. Ein Konkurrent hält dies für einen sogenannten bösgläubigen Markenschutz mit dem Ziel, ähnliche Hasen vom Markt zu verdrängen. Dies muss aber nicht der Fall sein, schreibt Sharpston in ihrem Gutachten. Das Urteil wird für den Frühsommer erwartet. Der EuGH ist nicht an Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber meist.

Lindt hatte seinen Goldhasen 2000 EU-weit als Marke schützen lassen und geht seitdem gegen verschiedene Wettbewerber rechtlich vor. Mit der in Luxemburg beratenen Klage will Lindt erreichen, dass der österreichische Hersteller Hauswirth ähnliche Hasen nicht mehr verkaufen darf.

Der Oberste Gerichtshof in Wien hatte den Streit dem EuGH vorgelegt. Dort argumentierte Hauswirth, seine ebenfalls goldenen Hasen seien viel älter als der Markenschutz des Schweizer Konkurrenten. Lindt habe den Markenschutz "bösgläubig" beantragt. Mit einer Gegenklage verlangt Hauswirth daher, den Markenschutz für den Goldhasen zu löschen.

Goldene Osterhasen werden in Europa seit Jahrzehnten verkauft. Seit den 1990er Jahren werden sie maschinell in ihre Goldfolie gewickelt und wurden sich, um maschinentauglich zu sein, immer ähnlicher. Hauswirth verkauft Schokoladenhasen seit 1962; Lindt schon seit 1950, in Österreich aber erst seit 1994. Auch die Hauswirth-Hasen haben teilweise ein rotes Halsband, allerdings kein Glöckchen und keinen sichtbaren Namenszug.

In dem Hasenstreit befasst sich der EuGH erstmals mit dem Vorwurf der Bösgläubigkeit einer Marke. Nach dem Luxemburger Rechtsgutachten wäre der "Goldhase" als Marke zu löschen, wenn Lindt tatsächlich nur Wettbewerber mit ähnlichen Rechten vom Markt verdrängen wollte. Dagegen wäre der Markenschutz nicht "bösgläubig", wenn Marktführer Lindt die Hasenform und die Kundenerwartungen geprägt hat und Wettbewerber davon letztlich nur profitieren wollen.

Folgt der EuGH dem Gutachten, muss der Oberste Gerichtshof in Wien dies prüfen. Wird danach der Markenschutz für Lindt bestätigt, müssten sich andere Hasen beispielsweise durch ein Logo sichtbar zum Namen ihres Herstellers bekennen, um sich dadurch deutlicher vom geschützten Lindt-"Goldhasen" zu unterscheiden.

(AP)
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