Urteil Babcock scheitert mit Millionenklage

Düsseldorf (rpo). Das Düsseldorfer Landgericht hat die spektakuläre 524-Millionen-Euro-Klage der insolventen Babcock Borsig AG zurückgewiesen. Der Insolvenzverwalter des Traditionsunternehmens hatte eine Zivilklage gegen das ehemalige Tochterunternehmen HDW aus Kiel eingereicht.

Bei der Übernahme der Großwerft durch den US-Investor One Equity Partners (OEP) habe es keine unzulässigen Finanzierungshilfen oder verbotenen Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen der HDW gegeben, urteilte die 9.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am Freitag. Das deutsche Aktienrecht sei nicht verletzt worden.

Der Kaufpreis sei damals durch die Übernahme von Finanzschulden in einer Höhe von mehr als einer halben Milliarden Euro bezahlt worden, urteilte das Gericht. Eine neue Zahlung komme deshalb nicht in Betracht.

Der Babcock-Insolvenzverwalter hatte dem US-Investor vorgeworfen, bei der Übernahme der Mehrheit an HDW von Babcock die Zahlung des Kaufpreises durch eine trickreiche Konstruktion umgangen zu haben. Denn OEP hatte die HDW-Mehrheit zunächst über ein Tochtergesellschaft erworben und dieses durch die Übernahme hoch verschuldete Unternehmen dann mit der HDW verschmolzen.

In Wirklichkeit seien dadurch keinerlei Zahlungen aus der Schuldenübernahme an die HDW geflossen seien, meinte der Insolvenzverwalter und forderte deshalb die nachträgliche Zahlung des Kaufpreises. Vergeblich, wie sich jetzt herausstellte.

Die Klage hatte zum einen wegen ihrer außergewöhnlichen Höhe für Aufsehen gesorgt, aber auch weil letztlich die Praxis vieler ausländischer Investmentfonds juristisch geprüft wurde, bei Firmenübernahmen einen Großteil des Kaufpreises den gekauften Unternehmen aufzubürden.

Gegen das Urteil ist Berufung beim Düsseldorfer Oberlandesgericht möglich. Der über hundert Jahre alte Oberhausener Traditionskonzern Babcock Borsig hatte im Juli 2002 Insolvenz anmelden müssen. Zuvor hatten einzelne Gläubigerbanken einem Sanierungspaket von Bund und Landesregierung ihre Zustimmung verweigert.

(afp)
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