Medikamente angeblich falsch abgerechnet AOK wirft Apotheken Rezeptbetrug vor

Berlin (RPO). Die Krankenkasse AOK erhebt schwere Vorwürfe gegen Apotheker: Bundesweit sollen mehrere tausend Apotheken Medikamente abgerechnet haben, die nachweislich gar nicht auf dem Markt gewesen sein sollen. Die Kassen würden dies prüfen.

 Die AOK erhebt schwere Betrugsvorwürfe gegen Apotheken.

Die AOK erhebt schwere Betrugsvorwürfe gegen Apotheken.

Foto: ddp

Was an die Patienten stattdessen abgegeben worden sei, könne anhand der Rezepte nicht nachvollzogen werden. "Die AOK prüft derzeit die Vorfälle und wird entsprechend die zuständigen Staatsanwaltschaften einschalten", fügte der Sprecher hinzu.

Nach Angaben der AOK wurden allein im Juni mehr als 30.000 Fälle bekannt, in denen Rezepte mit einem derzeit nicht am Markt befindlichen anderen Medikament bedruckt und abgerechnet wurden.

Wohl keine Gefahr für Patienten

Eine akute Gesundheitsgefahr für Patienten bestehe aber nicht, wenn es sich bei den tatsächlich abgegebenen Medikamenten um wirkstoffgleiche Präparate handele. Das abgegebene Medikament müsse aber insbesondere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zwingend auf dem Rezept vermerkt werden.

Bei den bekanntgewordenen Fällen handelt es sich der AOK zufolge möglicherweise "um die Spitze eines Eisberges". Derart falsch abgerechnete Arzneimittel fielen leider im Normalfall nicht auf. Der Stein sei ins Rollen gekommen, weil das aufgedruckte Medikament nachweislich noch nie am Markt verfügbar gewesen sei, der Hersteller aber trotzdem Rechnungen für den gesetzlich festgelegten Großhandelsrabatt erhalten habe.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wies die Kritik zurück. Der AOK-Bundesverband verunsichere "wider besseren Wissens" die Öffentlichkeit und versuche, eigene Fehler zu kaschieren. Eigentliches Problem seien die Rabattverträge der AOK mit Pharmaherstellern, sagte ein Sprecher.

Einige Hersteller, die einen Zuschlag von der AOK erhalten hätten, seien noch immer nicht lieferfähig. "Das heißt faktisch: Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert."

(RTR/jre)
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