Düsseldorf Gericht: Aus für Bertelsmann-Clubs unwirksam

Düsseldorf · Der Bertelsmann Buchclub war eine Institution. Pächter wollen die Abwicklung nicht hinnehmen.

Das letzte Kapitel in der Geschichte des Bertelsmann Buchclubs wird spannend. Mit einer Millionenklage wehren sich vor dem Düsseldorfer Landgericht Vertriebspartner von Bertelsmann gegen das Aus für die Clubs, die 1950 als "Bertelsmann Lesering" gegründet worden waren und Millionen Deutsche mit Lesestoff von Simmel bis Böll versorgten.

Für Bertelsmann ist die Sache klar. Der Buchclub schreibe "seit mehr als zehn Jahren nichts als Verluste", betonte Anwalt Georg Maier-Reimer gestern in der mündlichen Verhandlung. Keiner könne von Bertelsmann verlangen, einen Verlustbringer weiterzuführen. Bertelsmann will daher Ende dieses Jahres das Buchclub-Geschäft einstellen. Der Konzern kündigte den Vertriebspartnern bereits im Juni 2014.

Diese Vertriebspartner sind eine Besonderheit des Buchclubs. Es handelt sich um Buchhändler und andere Unternehmen, die auf eigene Rechnung Club-Mitglieder warben und dann an Bertelsmann "verpachteten". Derzeit gibt es noch fast 200 000 dieser Club-Mitglieder.

Guido Gebhard, einer der Kläger, betonte, der mit dem Endes des Buchclubs verbundene Wegfall der Umsatzprovisionen sei für viele existenzbedrohend. Vor Gericht verweisen die Kläger darauf, dass die Verträge gar kein Kündigungsrecht für Bertelsmann vorsähen.

Und ganz aussichtslos ist ihre Klage wohl nicht. Richter Martin Vomhof machte deutlich, dass die Kündigung der Verträge nach vorläufiger Einschätzung der Kammer ungültig sei. Zwar heiße unkündbar juristisch gesehen nicht "auf ewig". Doch sehe das Bürgerliche Gesetzbuch bei langfristigen Miet- und Pachtverträgen erst nach 30 Jahren ein Sonderkündigungsrecht vor. Und die Uhr begann nach Einschätzung der Richter frühestens mit dem ersten formellen Pachtvertrag 1986 zu ticken. In anderen Punkten macht Vomhof den Klägern aber wenig Hoffnung. So hält das Gericht die Forderung nach Schadenersatz für Umsatzausfälle durch die Schließung der Buchclubs für unbegründet. Es gebe in den Verträgen keine Verpflichtung für Bertelsmann, stationäre Geschäfte zu betreiben.

Der Richter legte beiden Seiten nahe, einen Vergleich zu schließen. Andernfalls will er am 29. September seine Entscheidung verkünden. Dass der Bertelsmann Buchclub noch in letzter Minute gerettet werden kann, glauben auch die Kläger nicht, wie Gebhard einräumt. Ihnen gehe es eher um einen Ausgleich. In früheren Äußerungen bezifferten die 250 Buchclub-Vertriebspartner den Schaden auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort