Erfurt EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht

Erfurt · Das Bundesarbeitsgericht will vom Europäischen Gerichtshof Klarheit darüber, ob kirchliche Arbeitgeber bei der Einstellung darauf pochen dürfen, dass die Beschäftigten christlichen Glaubens sind. Die Erfurter Richter leiteten den Fall nach Luxemburg weiter.

Geklagt hatte eine konfessionslose Frau, die sich um eine Stelle bei einem diakonischen Werk in Berlin-Brandenburg beworben hatte. Die Frau, deren Bewerbung nach einer ersten Sichtung noch im Rennen war, wurde aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Sie sieht darin eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und verlangt rund 9800 Euro Entschädigung (8 AZR 501/14 (A)). Die EuGH-Einschätzung wird aller Voraussicht nach in rund einem Jahr vorliegen.

(maxi)
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