Steuerfall Uli Hoeneß Staatsanwaltschaft dementiert "mildes Urteil"

München · Die Staatsanwaltschaft München II hat im Steuerfall Uli Hoeneß Medienberichte zurückgewiesen, wonach sie eine zweijährige Bewährungsstrafe für Bayern Münchens Vereinschef beantragen werde. Es sei "falsch", dass sich die Staatsanwaltschaft für den Fall der Eröffnung eines Hauptverfahrens "bereits auf ein konkretes Strafmaß festgelegt hat", teilte die Behörde am Montag mit.

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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Nach Informationen des "Spiegel" soll Hoeneß auf ein "mildes Urteil" hoffen können. Die Staatsanwaltschaft "scheint eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen", hatte das Nachrichtenmagazin zuletzt geschrieben. Angeblich soll Hoeneß davon profitieren können, dass ein Teil der geschuldeten Steuern verjährt sei. Der strafrechtlich relevante Anteil der Steuerschuld soll nach "Spiegel"-Angaben unterhalb einer für Hoeneß wichtigen finanziellen Grenze liegen.

Der Bundesgerichtshof hatte 2012 bekräftigt, dass erst bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.

Vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft nach monatelangen Ermittlungen Anklage gegen Hoeneß erhoben. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

(dpa)
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