Kommentar Vergleich mit NS-Zeit ist nicht zulässig

Meinung | Düsseldorf · Man kann den Ärger der Kunstszene über die beabsichtigten Verkäufe wertvoller Bilder und Kulturgüter aus NRW-Beständen verstehen. Schließlich ist damit ein Stück nationales Erbe verbunden.

  Die Zentrale der WestLB-Nachfolgerin Portigon in Düsseldorf.

Die Zentrale der WestLB-Nachfolgerin Portigon in Düsseldorf.

Foto: dpa, mg fpt

Es sind ja auch Künstler des Landes, die - einst gefördert durch landeseigene Unternehmen - ihre ersten wichtigen Werke geschaffen haben. Die sind nun im Wert zum Teil drastisch gestiegen, was wiederum die Verkaufsabsichten erklärt. Denn insbesondere die WestLB-Nachfolgerin Portigon ist verpflichtet, ihre Vermögensbestände so gut wie möglich zu verwerten.

Doch so sehr die Kunstschaffenden um den Erhalt der wichtigen Kulturgüter kämpfen, sie müssen die Kirche im Dorf lassen. Man kann der Landesregierung zu recht eine katastrophale Kommunikation rund um das Thema Kunstschatz vorwerfen, der sich im Besitz der landeseigenen Unternehmen befindet. Aber das ist etwas völlig anderes als die Verachtung, die das Nazi-Regime den modernen Künstlern der damaligen Zeit entgegenbrachte und die in die Verfolgung und nicht zuletzt in die Ermordung der jüdischen Künstler umschlug. Hier geht der Zero-Künstler Heinz Mack entschieden zu weit, wenn er Parallelen sieht.

(RP)
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