Anwälte bereiten Klage vor Wirtschaft will Steuersenkungen erzwingen

Düsseldorf (RPO). In die Debatte um Steuersenkungen haben sich die Arbeitgeber eingeschaltet: Sie wollen die Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen, wenn die große Koalition nicht bis Ende August die Abgaben an den Staat drückt. Das Bundesfinanzministerium sieht der Angelegenheit gelassen entgegen.

 Arbeitgerberpräsident will sich für Steuersenkungen einsetzten.

Arbeitgerberpräsident will sich für Steuersenkungen einsetzten.

Foto: ddp, ddp

Debatte um Steuersenkungen in der großen Koalition gleicht einem Tauziehen: Während mehrere Unionspolitiker Konzepte zur Senkung der Abgaben vorlegten, will die SPD zunächst am bisherigen Steuersatz festhalten und erst mit den Abgaben runtergehen, wenn der Haushalt ausgeglichen ist.

Hundt forderte in einem Interview mit der "Bild am Sonntag" die sofortige Senkung der Steuer. Die gestiegenen Energiepreise belasteten Bürger wie Unternehmen, und an diesem Punkt sei der Staat gefordert: Er müsse für Entlastungen sorgen - sprich: die Steuern senken.

"Der rechtswidrige Griff der Bundesregierung in die Taschen der Beitragszahler muss gestoppt werden", sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt dem Blatt. "Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) leitet Jahr für Jahr mit dem Eingliederungsbeitrag Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von fünf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt und bezahlt damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger", bemängelte er.

Verfassungsbeschwerde

Deshalb kämen die Arbeitgeber nicht umhin, Steuersenkungen rechtlich zu erzwingen. Hundt: "Unsere Anwälte bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Die entsprechende Klage der deutschen Arbeitgeber gegen das Vorgehen der Regierung wird erhoben, wenn die große Koalition nicht bis spätestens Ende August dieses Jahres einlenkt und die Beiträge entsprechend senkt."

Vor allem die Sozialleistungen seien zu hoch und müssten gesenkt werden. Die Rentenerhöhung und die längere Auszahlung des Arbeitslosengeld I seien vor diesem Hintergrund laut Hundt Schritte in die falsche Richtung.

Andere in der Regierung diskutierte Ansätze wie eine Reichensteuer oder eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer erteilte Hundt eine klare Absage. Dies führe zu eienr dramatischen "Verschlechterung der Standortbedingungen in Deutschland" und gefährde Arbeitsplätze, sagte der Arbeitgeberpräsident.

Steinbrück gelassen

Das Bundesfinanzministerium sieht der angedrohten Verfassungsklage der Arbeitgeber gelassen entgegen, mit der eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erzwungen werden soll. Diese Klage habe "keine Aussicht auf Erfolg", sagte ein Ministeriumssprecher am Sonntag auf ddp-Anfrage. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt hatte in der "Bild am Sonntag" Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) einen "rechtswidrigen Griff" in die Taschen der Beitragszahler vorgeworfen.

Der Ministeriumssprecher wies diese Darstellung zurück. Der umstrittene Eingliederungsbeitrag sei verfassungskonform, sagte er. Hundt hatte moniert, dass die Bundesregierung Jahr für Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von fünf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt umleiteten und damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bezahlten.

"Unsere Anwälte bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Die entsprechende Klage der deutschen Arbeitgeber gegen das Vorgehen der Regierung wird erhoben, wenn die große Koalition nicht bis spätestens Ende August dieses Jahres einlenkt und die Beiträge entsprechend senkt", sagte Hundt. Mit dem Geld müsse der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung "um weitere 0,6 Prozentpunkte gesenkt werden".

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