Nach Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze Streit um die Sicherheit ist noch nicht vorbei

Berlin (RPO). In harmonischem Einklang zeigten sich der Innenminister und die Justizministerin am Mittwoch, als sie die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre bekanntgaben. Dabei gehörten sie zu den größten Streitthemen der schwarz-gelben Koalition. Der nun ausgehandelte Kompromiss dürfte die Wogen nur bedingt glätten. Denn der weitaus schwierigere Part ist noch nicht ausgehandelt – die Vorratsdatenspeicherung.

Terrorziel Deutschland - eine Chronik
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Berlin (RPO). In harmonischem Einklang zeigten sich der Innenminister und die Justizministerin am Mittwoch, als sie die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre bekanntgaben. Dabei gehörten sie zu den größten Streitthemen der schwarz-gelben Koalition. Der nun ausgehandelte Kompromiss dürfte die Wogen nur bedingt glätten. Denn der weitaus schwierigere Part ist noch nicht ausgehandelt — die Vorratsdatenspeicherung.

Es sei "ein notwendiger Klärungsprozess" gewesen, erklärte Innenminister Hans-Peter Friedrich gegenüber den Journalisten. Beide Ministerien könnten sehr zufrieden sein mit dem nun gefundenen Kompromiss, so der CSU-Politiker. Dem Wunsch des Koalitionspartners sei entsprochen worden, die Gesetze nicht pauschal zu verlängern.

Und auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich versöhnlich. Man habe einen Gesamtkompromiss gefunden, der andere Weichen stellt als bislang. Die Verlängerung sei nicht einfach so durchgewunken worden, erklärte die Ministerin und sprach von einer Trendwende. Und hätte sich die FDP komplett durchgesetzt, wäre es ja kein Kompromiss gewesen.

Prüfungskommission wird eingesetzt

Nach der nun erfolgten Einigung werden die Anti-Terror-Gesetze nur um vier Jahre verlängert. Das hatte Friedrich schon vor einigen Tagen in einem Interview als Lösung angedeutet. Zudem sei man alle Gesetze Punkt für Punkt durchgegangen. Einige werden erweitert, andere nicht verlängert. Auch wird eine Kommission eingesetzt, die prüfen soll, wie sich die Sicherheitsgesetzgebung in den vergangenen zehn Jahren verändert habe.

Ein versöhnliches Ende eines monatelangen Koalitionsstreites ist also gefunden, könnte man meinen. Schließlich hatte die Koalition immer wieder erklärt, dass sie bis zur Sommerpause einen Kompromiss finden wolle, denn die Gesetze laufen im Januar nächsten Jahres aus. Doch die Sache hat einen Haken, denn der weitaus größere Streit zwischen Innen- und Justizminister betrifft einen ganz anderen Punkt, der aber im Rahmen der Terrorbekämpfung geschaffen worden war: die Vorratsdatenspeicherung.

Über die sei nicht gesprochen worden, erklärten beide Minister am Mittwoch einhellig. Zwar liege ein Kompromiss vor, der sei aber nicht Gegenstand der Beratungen gewesen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. "Es ging nur um die Anti-Terror-Gesetze", sagte auch Friedrich. Mehr war von beiden zu diesem Thema nicht zu erfahren. Ihnen dürfte bewusst gewesen sein, dass der strittige Punkt eine Einigung nur noch mehr erschwert hätte.

FDP will Datenspeicherung nur mit Anlass

Denn es ist noch nicht mal einen Monat her, als die Justizministerin ihren neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegte. Eine Neuregelung ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im März 2010 gekippt hatte. Doch vorangekommen sind die Koalitionäre in diesem Punkt kaum. Im Gegenteil: Jeder Vorschlag ist bislang abgewehrt worden, die Fronten sind verhärtet.

Während die Union die Vorratsdatenspeicherung möglichst lange und ohne konkreten Anlass speichern will, plädiert die FDP dafür, Telekommunikationsdaten von Bürgern nur im Falle eines konkreten Verdachts zu speichern. Der Innenminister dagegen hatte zuletzt immer wieder betont, wie wichtig die Vorratsdatenspeicherung - etwa auch zur Bekämpfung der steigenden Kriminalität im Internet - geworden ist.

Einen Lichtblick dürfte es für Leutheusser-Schnarrenberger aber auch bei der Vorratsdatenspeicherung geben. Denn im Rahmen des Kompromisses bei den Anti-Terror-Gesetzen konnten sich die Liberalen zumindest mal wieder gegen den großen Koalitionspartner durchsetzen, besonders was die Prüfung der einzelnen Gesetze anbelangt.

Und schließlich wurden nach den Worten der Ministerin auch hier bereits die Hürden erhöht, sodass ein konkreter Verdacht gegeben sein muss statt nur grober Anhaltspunkte, um die Gesetze anwenden zu können. Vielleicht überträgt die Koalition das ja auch auf die Vorratsdatenspeicherung. Dann könnte sich Leutheusser-Schnarrenberger zufrieden zurücklehnen.

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