Kein Ermittlungsverfahren Edathys Anwalt erhielt Information vom LKA Hannover

Hannover · Der Anwalt des SPD-Innenpolitikers Sebastian Edathy hat sich am 2. Dezember vergangenen Jahres beim niedersächsischen Landeskriminalamt nach möglichen Ermittlungen gegen seinen Mandanten erkundigt.

Chronologie des Falles Edathy
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Foto: dpa, han jhe cul

Das sagte ein LKA-Sprecher am Mittwoch in Hannover und bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt" vom selben Tag. Seine Behörde habe diesem damals mitgeteilt, dass keine Ermittlungen geführt würden.

Bekannt war zuvor bereits, dass der Anwalt Edathys die Staatsanwaltschaft in Hannover am 28. November zunächst vergeblich um ein Gespräch gebeten hatte. Der Leiter der Anklagebehörde erhielt nach eigenen Angaben am 5. November eine als vertraulich eingestufte Akte über Edathy, der bei internationalen Ermittlungen gegen einen Kinderpornoring in das Visier des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) geraten war. Den Beschluss zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens fasste die Staatsanwaltschaft dann am 28. Januar dieses Jahres.

Die vom BKA angelegte Edathy-Verfahrensakte ging nach bislang vorliegenden Informationen bereits im Oktober an die Generalstaatsanwaltschaft im niedersächsischen Celle. Im selben Monat informierte auch der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die SPD-Bundesspitze über den Vorgang. Der Fall Edathy ist auch deshalb brisant, weil der Verdacht im Raum steht, er sei durch Tippgeber von den Verdächtigungen oder den Ermittlungen gegen ihn informiert worden. Edathy bestreitet das.

(AFP)
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