"Beipackzettel" für Finanzanlagen Kabinett will besseren Anlegerschutz

Berlin (RPO). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen verbesserten Anlegerschutz beschlossen. Unter anderem sollen in den Beratungsgesprächen über Finanzanlagen Produktinformations-Blätter zur Verfügung gestellt werden, wie die Regierung mitteilte. Auch werden höhere Anforderungen an die Qualifikation der Berater gestellt.

"Beipackzettel" für Finanzanlagen: Kabinett will besseren Anlegerschutz
Foto: DAPD, APN

Außerdem sollen die Mitteilungspflichten an der Börse verschärft werden, damit ein "Anschleichen" zur Übernahme eines Unternehmens schwerer wird. Die Grünen und die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierten die neuen Bestimmungen als zu lasch.

Ministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte dagegen, der Entwurf sei ein "weiterer, wichtiger Schritt für eine neue Qualität des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen". Banken und Finanzdienstleister in Deutschland müssten künftig ihren Kunden zu jedem Anlageprodukt einen "Beipackzettel" übergeben.

Auf diesem Blatt müssten die wesentlichen Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten kurz, prägnant und verständlich formuliert sein. "Im Vordergrund steht die übersichtliche Information für den Kunden. Werbeaussagen haben hier nichts verloren", sagte Aigner.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen im Bundes, Nicole Maisch, nannte den Gesetzesentwurf dagegen eine "Mogelpackung". Statt "mit einem schlecht konzipierten Beipackzettel für Finanzprodukte an den Symptomen des Marktversagens beim Anlegerschutz herumzudoktern", solle Aigner die Ursachen bekämpfen. Dazu müssten das "falsche Anreizsystem der provisionsgesteuerten Anlageberatung" auf den Prüfstand gestellt, der graue Kapitalmarkt reguliert und die Finanzaufsicht mit Verbraucherschutzaufgaben ausgestattet werden.

Die zuständige Referentin Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband bedauerte, dass viele schärfere Regeln, die in einem früheren Entwurf enthalten gewesen seien, wieder herausgenommen worden seien. Zwar seien die Produktinformations-Blätter zu begrüßen, aber für sie gebe es zu wenig Vorgaben, bemängelte Mohn. Außerdem müssten die Blätter nicht ins Internet gestellt werden, sondern nur beim Gespräch übergeben werden. Bei geschlossenen Fonds müsse die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Verkaufsprospekte nicht auf Verständlichkeit oder Plausibilität prüfen.

Auch würden die Verjährungsfristen bei Falschberatung nicht verlängert, kritisierte Mohn. Gut sei, dass Verbraucherbeschwerden über Bankmitarbeiter auch vom Institut an die BaFin gemeldet werden müssten. Verbraucher könnten sich aber ebenfalls direkt an die BaFIn wenden, die sogar eine telefonische Hotline habe. Aber sie berate die Verbraucher nicht. Freie Finanzvermittler dagegen sollten in einem weiteren Gesetz nur der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Die Gewerbeämter hätten aber keine Erfahrung mit der Branche und seien damit überfordert. Außerdem schaffe dies zwei verschiedene Aufsichtsbehörden mit unterschiedlichen Regeln.

Das Finanzministerium berichtete, dass für Anteile an offenen Immobilienfonds auch eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren eingeführt werde und ein Halteanreiz für die daran anschließenden zwei Jahre. Hiervon ausgenommen seien Beträge bis zu 5.000 Euro pro Monat und Anleger. Zudem würden Immobilien häufiger bewertet. Obendrein werde das Verfahren zur geordneten Abwicklung offener Immobilienfonds verbessert für den Fall, dass die Rücknahme ausgesetzt werde und keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiedereröffnung bestehe.

(apd)
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