"Agentengesetz" Russisches Gericht entscheidet erstmals für NGO

Moskau · Erstmals hat ein russisches Gericht nach der Einführung eines umstrittenen "Agentengesetzes" in Russland zugunsten einer Nichtregierungsorganisationen (NGO) geurteilt. Die Gruppe Ulukitkan müsse keine Geldstrafe zahlen, obwohl sie finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten habe, entschied das Gericht in der Stadt Blagoweschtschensk nahe dem Ural.

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Foto: dpa

Die Zeitung "Kommersant" schrieb am Samstag, das Urteil könne weitreichende Folgen nach sich ziehen wie etwa eine Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen das "Agentengesetz".

Grund für die Entscheidung sei, dass die Organisation rund 30 000 Rubel (derzeit rund 715 Euro) von der Grünen-nahen Heinrich Böll Stiftung noch vor Inkrafttreten des "Agentengesetzes" im November 2012 erhalten und ausgegeben habe. Laut Gesetz müssen sich alle NGO, die Geld aus dem Ausland erhalten, als "ausländische Agenten" bezeichnen. Bürgerrechtler fürchten, mit dem Ausdruck als Spione abgestempelt zu werden. Ulukitkan setzt sich für den Schutz indigener Völker in der muslimisch geprägten Teilrepublik Baschkortostan ein.

(dpa/das)
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