Neue juristiche Schlappe für Ex-Präsident Oberstes US-Gericht lässt Herausgabe von Trumps Steuererklärungen zu

Washington · Das Oberste US-Gericht will nicht gegen die Übergabe von Steuererklärungen des früheren Präsidenten Donald Trump an die New Yorker Staatsanwaltschaft einschreiten. Das Gericht wies am Montag einen entsprechenden Antrag Trumps zurück.

Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte die Unterlagen für Ermittlungen angefordert. Veröffentlicht werden sollen sie nicht. Dennoch ist die Entscheidung der obersten Richterinnen und Richter eine Niederlage für Trump und ein Erfolg für Staatsanwalt Cyrus Vance jr.

Dieser hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars angewiesen, Steuererklärungen ihres Klienten Trump von mehr als acht Jahren herauszugeben. Trump hat versucht, das zu verhindern. Vance' Büro hat bereits erklärt, falls das Oberste Gericht nicht einschreite, könne die Staatsanwaltschaft ihre Anweisung durchsetzen.

Bei den Ermittlungen geht es auch um die Zahlung von Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels. Sie soll ein Verhältnis mit Trump gehabt haben ebenso wie das Model Karen McDougal. Trump bestreitet das.

Trumps Steuererklärungen sind seit Jahren Gegenstand öffentlicher Debatten und Spekulationen. Der Ex-Präsident weigerte sich vor, während und nach seiner Amtszeit, sie zu veröffentlichen und hat juristisch immer wieder versucht, sie geheim zu halten. Im vergangenen Herbst berichtete die „New York Times“, Trump habe in 10 der vergangenen 15 Jahre keine Einkommensteuer auf Bundesebene gezahlt. Dem Bericht zufolge zahlte er 2016 nur 750 US-Dollar Bundessteuern. In seinem ersten Jahr im Amt, 2017, zahlte er laut dem Bericht erneut nur 750 Dollar.

(felt/dpa)
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