Polizei geht weiter von einem Selbstmord aus Nitsch hatte bei Todessprung 3,1 Promille

München (rpo). Jennifer Nitsch hatte bei ihrem Tod 3,1 Promille Alkohol im Blut, erklärte der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Freitag. Die Schauspielerin war am Sonntag aus dem Fenster ihrer Wohnung gestürzt.

Jennifer Nitsch
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Die Schauspielerin sei in letzter Zeit häufiger stark alkoholisiert gewesen und deshalb auch aufgefallen. Einen Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach die 37-Jährige seit einem Jahr wegen schwerer Depressionen psychiatrisch behandelt wurde, konnte Winkler nicht bestätigen.

Winkler sagte, Nitsch habe zusätzlich zu den großen Mengen Alkohol wegen einer anstrengenden Zahnbehandlung offenbar starke Schmerzmittel geschluckt. Die Ergebnisse der diesbezüglichen Blutuntersuchung würden voraussichtlich aber erst in zwei bis drei Monaten vorliegen. Die Schmerzmittel hätten aber nicht zu dem hohen Alkoholwert beigetragen. "Da besteht kein Zusammenhang", sagte der Oberstaatsanwalt. Laut "Bild" feierte Nitsch die Nacht vor ihrem Tod in mehreren Münchner Lokalen durch, kam erst um 05.30 Uhr morgens mit dem Taxi nach Hause und trank dort weiter.

Dem Bericht zufolge begab sich Nitsch 1998 wegen Autoaggressionen in eine Spezialklinik am Tegernsee. Alleine in den vergangenen zwölf Monaten sei sie zu drei verschiedenen Therapeuten gegangen, die von schwersten Depressionen berichtet hätten. Sie habe über Einsamkeit geklagt, einen fehlenden Mann und den unerfüllten Wunsch nach einem Kind, berichtete die Zeitung. Ein Exfreund Nitschs sagte RTL, er habe sich von Jennifer Nitsch getrennt, weil sie schon nach kurzer Zeit mit ihm eine Familie gründen wollte.

"Bild" zitierte einen Freund der Familie, wonach sie noch im Mai gesagt habe, sie wolle wenigstens ein Kind haben, aber sie habe wegen ihres Berufes so wenig Zeit. Auch unter ausgeprägter Berufs- und Zukunftsangst habe Nitsch gelitten, berichtete das Blatt.

Oberstaatsanwalt Winkler sagte, da inzwischen feststehe, dass in dem Fall kein Fremdverschulden vorliege, seien die Ermittlungen bis auf das noch ausstehende Gutachten abgeschlossen. Die Frage, ob sich die 37-Jährige das Leben nahm oder volltrunken aus dem Fenster fiel, sei strafrechtlich nicht relevant und werde deshalb auch nicht weiter aufgeklärt.

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