Urteil Mutter muss Sohn Schmerzensgeld zahlen - für Mord am Vater

Bochum (rpo). Für den Mord an seinem Vater muss eine Mutter aus Witten ihrem elfjährigen Sohn Schmerzensgeld zahlen. Nach Angaben des Bochumer Landgerichts akzeptierte die Frau, die nach dem Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, die Forderung um 25.000 Euro an.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Ebenso muss die verurteilte Mutter monatlich 85 Euro Unterhalt an den Sohn zahlen. Die Frau hatte 2002 gemeinsam mit ihrem damaligen Liebhaber den Vater des Jungen erschossen.

Im Gegensatz zur Mutter erkannte der ebenfalls verklagte Mittäter die Forderung des Jungen nicht an. Mit einem Urteil in dem Verfahren ist nach Angaben des Gerichts in den nächsten Tagen zu rechnen. Der elfjährige Junge lebt seit der Tötung seines Vaters bei seinem Onkel, der nun auch sein gesetzlicher Vormund ist.

(ap)
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