Düsseldorf Zu viel PC gespielt: Mutter verprügelt Sohn

Düsseldorf · Eine Mutter schlug mit dem Schuhlöffel auf einen 13-Jährigen ein. Daher stand sie vor Gericht.

Weil ihr 13-jähriger Sohn "bis zu elf Stunden Computer spielte, ohne Pause, ohne Essen", ist eine alleinerziehende Mutter (44) gestern vorm Amtsgericht gelandet.

Denn aus Verzweiflung über die Unsitte ihres Sohnes ("Computer war wie eine Droge für ihn") hatte sie im Oktober 2017 mit einem Schuhlöffel aus Metall auf das Bein ihres Kindes geschlagen - so wuchtig, dass der Anzieher laut Anklage verbogen wurde. Doch jemanden mit einem Werkzeug zu verprügeln, gilt als gefährliche Körperverletzung und wird mit sechs Monaten Mindeststrafe geahndet. Auch wegen einer früheren Gewalttat wurde die Mutter gestern sogar zu elf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt und muss 2400 Euro zahlen. Aus ihrer Ohnmacht gegenüber der Computer-Hörigkeit ihres Sohnes machte die Mutter keinen Hehl.

Sie habe sogar den Computer gesperrt, doch er habe sich bei Nachbarn ein Laptop geliehen, es unterm Bett versteckt - "und hat er bis drei Uhr nachts weiter gespielt", seufzte sie. Mit dem Schuhlöffel ("der war vorher schon verbogen") habe sie aber nicht dreimal, sondern einmal zugehauen, was damals trotzdem zu einem Polizeieinsatz in der Wohnung führte. Seitdem werden Mutter und Kind vom Jugendamt betreut, die Mutter gab gestern an, sie habe mit der Amtshilfe ihre "Erziehungsmethode inzwischen umgestellt": Sie räume ihrem bald 14-jährigen Sohn nun "mehr Freiheit ein, er muss selbst entscheiden und organisieren. Und er spielt jetzt Klavier und Tennis und auch mit den Nachbarskindern". Auch im Amtsbericht wurde der Umgang von Mutter und Kind nun als "liebevoll und fürsorglich" beschrieben. Dass die Mutter trotzdem und auch deutlich bestraft wurde, lag nur an zwei Umständen. Erstens daran, dass ein Schuhlöffel als "gefährliches Werkzeug" gilt, sobald damit zugeschlagen wird. Und zweitens daran, dass die Mutter 2011 wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, nachdem sie aus Eifersucht einer Rivalin (33) mit einem Messer mehrfach ins Gesicht gestochen hatte. Also verhängte der Amtsrichter für die Attacke auf ihr Kind jetzt elf Monate Haft gegen sie, ausgesetzt auf Bewährung. Und als Auflage muss sie zwei Jahre lang monatlich hundert Euro an die Staatskasse zahlen.

(RP)
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