Angeklagter bestreitet Vorwürfe Mann soll Partnerin jahrelang in gemeinsamer Wohnung eingesperrt haben

München · Laut Staatsanwaltschaft durfte die Frau ab 2012 nur noch in Begleitung die Wohnung verlassen, ab 2019 gar nicht mehr: In München steht ein Mann vor Gericht, der seine Partnerin über Jahre eingesperrt haben soll. Er ist wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung in mindestens 30 Fällen angeklagt.

 Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Foto: dpa/Sven Hoppe

In einem am Dienstag eröffneten Prozess um Freiheitsberaubung hat der 63-jährige Angeklagte bestritten, seine Partnerin über mehrere Jahre eingesperrt zu haben. „Das stimmt alles nicht“, sagte er am Dienstag vor dem Landgericht München I. Seine Lebensgefährtin habe einen Schlüssel gehabt und die Wohnung verlassen können. Die Frau lüge.

Allerdings sei das Verlassen der Wohnung gefährlich gewesen. Denn die Kriminalpolizei und der Bundesnachrichtendienst (BND) hätten es auf ihn abgesehen. „Ich bin Staatsfeind Nummer eins.“

Die Staatsanwaltschaft, die dem Mann Freiheitsberaubung und Vergewaltigung in 30 Fällen vorwirft, geht davon aus, dass er zwar paranoid und schizophren, mindestens in Bezug auf den Vergewaltigungsvorwurf aber schuldfähig ist. Er soll sie immer wieder vergewaltigt haben, um sie zu bestrafen.

Laut Anklage hinderte der Mann seine Freundin jahrelang daran, ohne ihn aus dem Haus zu gehen. Zuletzt habe sie die Wohnung gar nicht mehr verlassen dürfen. Er soll Überwachungskameras und Bewegungsmelder installiert und ihr Festnetztelefon abgemeldet haben, damit sie keinen Kontakt mehr zu ihren Freundinnen aufnehmen kann.

Im gemeinsamen Italien-Urlaub soll er sie nachts mit dem Fuß ans Bett gefesselt haben, damit sie das Zimmer nicht verlassen kann. 2014 soll er die Fenster der Münchner Wohnung mit Papier und Folie zugeklebt haben, damit sie nicht nach draußen schauen und dort andere, jüngere Männer sehen konnte. Er soll sie gezwungen haben, 500 Mal in ein Heft zu schreiben: „Ich schaue keine Männer an.“

Aus ihrer Situation befreit wurde die Frau nach Angaben der Staatsanwaltschaft von der Polizei. Die Hausverwaltung hatte die Beamten informiert, weil die Frau nur noch per Post geantwortet hatte, aber lange nicht mehr gesehen wurde und die Tür nicht öffnete, wenn jemand klingelte.

(ala/dpa)
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