Vorwürfe der Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Belästigung Angeklagter muss 4200 Euro zahlen

Tönisvorst · Am Krefelder Amtsgericht wurde jetzt das Verfahren gegen einen 32-jährigen Tönisvorster gegen Auflagen eingestellt. Dem jungen Mann waren Nötigung in zwei Fällen sowie Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen worden.

Symbolbild

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Foto: David-Wolfgang Ebener

Der Mann muss nun einen Geldbetrag in Höhe von 4200 Euro (sechs Raten à 700 Euro) an die mutmaßliche Geschädigte, die auch als Nebenklägerin aufgetreten war, bezahlen. Der Tönisvorster und die junge Frau kannten einander und hatten teilweise einvernehmlichen, aber auch teilweise nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.

So habe der 32-Jährige seine Bekannte, laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft,  in „mindestens einem Fall“ zu ungeschütztem Sex gezwungen, obwohl er gewusst habe, dass sie nur mit Kondom mit ihm schlafen wollte. Ein anderes Mal soll er so lange darauf gedrängt haben, dass sie eine sexuelle Handlung, die ihr nicht zusagte, an ihm vornimmt, bis sie sich dem widerwillig gebeugt habe. Zudem war dem jungen Mann vorgeworfen worden, im Beisein von Bekannten gegenüber der Nebenklägerin ein anzügliches Verhalten an den Tag gelegt zu haben, was der jungen Frau „peinlich und unangenehm“ gewesen sei.

(sts)
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