Angehender Arzt gab die falsche Spritze Medizinstudent wegen Tod von Baby verurteilt

Bielefeld · Ein Gericht verurteilt in zweiter Instanz einen Mediziner, weil er als Student im Praktischen Jahr mit einer Spritze den Tod eines Babys verschuldet hat. Das Gericht sieht auch Versäumnisse bei der Klinik.

Zwei Jahre nach dem Tod eines Babys durch eine Spritze hat das Landgericht Bielefeld einen Mediziner auch in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Der damals 29 Jahre alte Student im Praktischen Jahr (PJ) hätte das Unglück mit einer Nachfrage verhindern können, sagte Richter Wolfgang Lerch am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Das Baby war durch eine irrtümlich intravenös gegebene Spritze gestorben. (Az.: 18 Js 279/11)

Das Gericht reduzierte zugleich die in erster Instanz verhängte Geldstrafe von 120 auf 90 Tagessätze. Der Betrag bleibt zwar gleich bei 1800 Euro - durch die geringere Tagessatzanzahl taucht die Verurteilung aber nicht mehr im Führungszeugnis des Arztes auf, die sonst ab 91 Tagessätzen vermerkt wird.

In der Bielefelder Klinik seien für die orale und die intravenöse Gabe von Medikamenten die gleichen Spritzen verwendet worden, stellte das Gericht fest. Dabei sei damals auch in Deutschland schon bekanntgewesen, dass es in Amerika in Dutzenden von Fällen zu Verwechslungen gekommen sei. Dennoch habe das Evangelische Krankenhaus Bielefeld sein Spritzensystem in der Kinderkrebsstation erst am Tag nach dem Unglück auf unverwechselbare Spritzen umgestellt. Diese "Organisationsproblematik" habe das Gericht in sein Urteil einbezogen.

Der Angeklagte nahm das Urteil scheinbar regungslos auf. Die Eltern des Opfers, die oft mit den Tränen kämpfend als Nebenkläger die Verhandlung verfolgt hatten, verließen noch während der Urteilsbegründung empört den Saal.

Eigentlich sollte er nur Blut abnehmen

Das PJ ist der praktische Abschluss des Medizinstudiums. Der zehn Monate alte Junge war im August 2011 wegen Leukämie zur Behandlung in der Klinik gewesen. Am 22. August, der Student war gerade eine Woche auf der Station, kam es zu dem Unglück. Er sollte eigentlich dem Kind nur Blut abnehmen, sagte der Richter. Der Student habe die Krankenschwester aber so verstanden, dass er auch ein Antibiotikum verabreichen sollte.

Die Schwester hatte der Mutter des Jungen, die ihr Kind im Patientenzimmer auf dem Arm hielt, eine Spritze auf den Nachttisch gelegt. Die Mutter sollte das Antibiotikum in den Mund träufeln. Der Student nahm die Spritze und leitete das Medikament per Venenkatheter intravenös in den Körper. Dreieinhalb Stunden später war der Junge tot.

Der ausgebildete Rettungssanitäter und Medizinstudent habe die Krankenakte des Jungen nicht gekannt und auch die Morgenübergabe auf der Station verpasst. Zudem sei die Spritze entgegen der sonst üblichen Praxis für intravenöse Gabe nicht beschriftet gewesen, betonte Richter Lerch. Der Chefarzt habe vor Gericht glaubhaft ausgesagt, der Student habe von einem "Blackout" gesprochen. "Bei den Fähigkeiten und den Erfahrungen des Angeklagten ist sein Handeln nur mit einem Blackout zu erklären", sagte der Richter.

Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Die Klinik treffe durch die schlechte Organisation eine Mitschuld. Die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, dennoch das Urteil der ersten Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu bestätigen. Beide Seiten wollen jetzt zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie sich dazu äußern, ob sie das Urteil anfechten wollen.

(dpa)
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