Köln Selbst der Richter bedauert das Urteil

Köln · Der Tagebau in Hambach darf weitergehen, die Rodungen im uralten Forst auch.

Der Weg für die umstrittenen Rodungen im Hambacher Wald und die Fortführung des Braunkohletagebaus ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln frei. Die Richter wiesen eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in erster Instanz ab. Der BUND wollte die Fortführung des Tagebaus und die anstehenden Rodungen im uralten Hambacher Wald verhindern. Gegen das Urteil protestierten Braunkohlegegner im Gerichtssaal.

Die Rodungen würden "zeitnah" beginnen, sagte ein Sprecher des Energiekonzerns RWE. Der BUND stellte nach eigenen Angaben unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) einen Antrag, um die Rodungen vorerst zu verhindern. Außerdem wollen die Umweltschützer in die nächste gerichtliche Instanz gehen. Über den Antrag auf Berufung entscheidet auch das OVG Münster.

Der 1978 in Betrieb gegangene Tagebau Hambach im rheinischen Braunkohlerevier umfasst ein 85 Quadratkilometer großes Abbaufeld. Bis 2040 plant die RWE Power AG dort den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle. Neben Umweltfragen ist unter anderem auch die Umsiedelung Tausender Menschen wegen des Tagebaus umstritten.

Der Rahmenbetriebsplan Hambach für die Jahre 2020 bis 2030 und der Hauptbetriebsplan bis 2017 seien rechtmäßig, stellten die Richter in der mündlichen Urteilsbegründung fest. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht notwendig. Die Rodung des Hambacher Waldes verstoße nicht gegen europäisches Umweltrecht. Der Wald habe zwar eine besondere Wertigkeit. Aber für den Erhalt der dort vertretenen Lebensraumtypen und Arten seien andere Gebiete für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 gemeldet worden.

Der Vorsitzende Richter Holger Mauerer bedauerte vor dem Richterspruch, dass RWE und das beklagte Land Nordrhein-Westfalen einen Kompromissvorschlag des Gerichts abgelehnt hatten. Nur der BUND hatte Bereitschaft für einen Vergleichsvorschlag signalisiert, die Abbaugrenzen zu verschieben und den Hambacher Wald zu verschonen. Das Gericht hatte den Vorschlag als Beitrag zum Rechtsfrieden in der Region gesehen, zumal ein Kohleausstieg absehbar sei.

"RWE und das Land haben die Verantwortung für alles, was jetzt passiert", sagte der BUND-Geschäftsleiter in NRW, Dirk Jansen, mit Blick auf den geplatzten Vergleich. Es sei nicht hinnehmbar, dass der BUND durch die Instanzen gehe und RWE inzwischen Fakten mit der Kettensäge schaffe.

Seit Jahren spitzt sich der Konflikt um den Hambacher Wald zu. Neben friedlichen Protesten gibt es immer wieder Attacken auf RWE-Mitarbeiter und Polizisten. Die Polizei rechnet bei den anstehenden Rodungen mit Widerstand und hat sich auf einen größeren Einsatz eingestellt.

(RP)
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