Lübcke-Prozess Ex-Verteidiger schweigt zu Vorwürfen

Frankfurt/Kassel · Der frühere Verteidiger des Hauptangeklagten im Mordfall Lübcke, Frank Hannig, war vor Gericht als Zeuge geladen. Angesichts einer drohenden Strafverfolgung wegen eines mutmaßlich erfundenen Geständnisses, hat er die Aussage fast komplett verweigert.

 Mustafa Kaplan (l) und Frank Hannig, Verteidiger des Hautangeklagten Stephan E. unterhalten sich am dritten Verhandlungstag (Archivfoto).

Mustafa Kaplan (l) und Frank Hannig, Verteidiger des Hautangeklagten Stephan E. unterhalten sich am dritten Verhandlungstag (Archivfoto).

Foto: dpa/Boris Roessler

„Eine Verfolgungsgefahr liegt hier ohne jeden Zweifel vor“, sagte sein Rechtsanwalt Alfred Dierlamm vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag. Hannig war dort als Zeuge geladen. Er berief sich jedoch zu Beginn der Verhandlung auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

Der Angeklagte Stephan E. hatte in dem Prozess den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker Walter Lübcke eingeräumt, nachdem er im Januar noch den Mitangeklagten Markus H. beschuldigt hatte. Zu dieser falschen Behauptung habe ihn Hannig veranlasst, erklärte E.. Die juristischen Konsequenzen für Hannig sind noch unklar. Allerdings sah auch das Oberlandesgericht ein, dass Hannig sich mit einer Aussage selbst belasten könnte.

Der Dresdener Rechtsanwalt äußerte sich nur zu der Frage, wie er an das Mandat gekommen sei, E. zu vertreten: Demnach rief ihn ein unbekannter Angestellter der Justizvollzugsanstalt Kassel an. Dort saß Ernst nach seiner Verhaftung. Er soll den Kasseler Regierungspräsidenten in der Nacht auf den 2. Juni 2019 vor Lübckes Wohnhaus in Nordhessen getötet haben. Der Generalbundesanwalt geht von rechtsextremen Motiven aus.

(ahar/dpa)
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