Mordprozess in Oldenburg Gericht hält Krankenpfleger für schuldfähig

Oldenburg · Geistig krank oder nicht? Einen unter Mordverdacht stehenden Krankenpfleger beurteilen zwei Psychologinnen unterschiedlich. Vermindert schuldfähig ist der 37-Jährige nach Ansicht des Landgerichts Oldenburgs aber nicht.

 Der wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs an Patienten angeklagte ehemalige Krankenpfleger Niels H. betritt am 27.11.2014 den Gerichtssaal des Landgerichtes in Oldenburg.

Der wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs an Patienten angeklagte ehemalige Krankenpfleger Niels H. betritt am 27.11.2014 den Gerichtssaal des Landgerichtes in Oldenburg.

Foto: dpa, iwa kde

"Wir haben keine Anhaltspunkte dafür momentan", sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am Donnerstag während einer Bewertung der bisherigen Erkenntnisse des Prozesses. Am Ende müsse dies aber der psychiatrische Gutachter noch beurteilen.

Der Pfleger muss sich seit September wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs an Patienten am Klinikum in Delmenhorst verantworten. Er soll ihnen eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben, um die Kranken wiederbeleben zu können. Das Gericht hatte den Angeklagten bereits 2008 wegen eines Mordversuchs an einem Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Inzwischen kommen immer mehr Verdachtsfälle hinzu. Die Polizei prüft allein in Delmenhorst den Tod von 174 Patienten. Dazu kommen Fälle an den früheren Arbeitsstätten des Mannes in Oldenburg, Wilhelmshaven und bei den Rettungssanitätern. Die Richter werden jetzt prüfen, ob die Ermittlungen verschleppt worden sind. Hinweise auf weitere Fälle habe es bereits im ersten Prozess gegeben, sagte Bührmann. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit wegen Versäumnissen gegen zwei frühere Kollegen.

Psychologen sind unterschiedlicher Meinung

Die Psychologin des Oldenburger Gefängnisses, wo der ehemalige Pfleger einsitzt, sieht bei dem Mann eine Persönlichkeitsstörung vorliegen. Eine andere Psychologin, die den Mann einige Jahre zuvor begutachtet hatte, widersprach dem vor Gericht. Beide sagten aus, dass der Pfleger einen ausgeprägten Geltungsdrang gehabt habe. Das Opfer im ersten Prozess habe er als "vergammelte Hülle" bezeichnet, sagte die Psychologin, die ihn wegen einer möglichen Vollzugslockerung untersucht hatte. "Der Patient war für ihn ein Objekt." Der Mann habe Notfälle provoziert, um mit dem Gefühl nach Hause gehen zu können, ein toller Krankenpfleger gewesen zu sein.

"Es mussten ganz viel Blut, ganz viel Piepen und viele Leute drum herum sein", sagte die Anstaltspsychologin, die den ehemaligen Pfleger seit 2011 betreut. "Nur durch diese Bewunderung hat er sich gespürt." Der Mann habe immer besser sein wollen als die anderen Pflegekräfte. Er habe viel zu viel gearbeitet, viel Alkohol und Tabletten genommen, um abschalten zu können. Weitere Taten habe er in den vielen Gesprächen mit ihr nie direkt zugegeben - eher "durch die Blume", sagte sie. "Mein Verständnis war immer, dass es noch weitere Fälle gibt."

Eine große Mordserie bestreitet der Angeklagte nach Aussage der Gefängnispsychologin. "Er hat gesagt, er wäre doch nicht der größte Massenmörder." Dass die Polizei nun so viele Fälle untersuche, habe er als Wahnsinn bezeichnet. Andere Häftlinge hatten vor Gericht dagegen ausgesagt, er habe im Gefängnis mit seinen Taten geprahlt - bei 50 Opfern solle er angeblich aufgehört haben zu zählen.

(dpa)
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