Urteil im zweiten Prozess Fünfzehn Jahre Haft für Mutter der neun toten Babys

Frankfurt/Oder (RPO). Der neue Prozess gegen die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd hat für die Angeklagte Sabine H. keine Verringerung der Haftstrafe gebracht. Die Richter sahen keine Anzeichen von verminderter Schuldfähigkeit wegen Trunkenheit. Die Verteidigung hatte eine Strafe von unter zehn Jahren gefordert.

 Sabine H. ließ neun Säuglinge sterben. Sie wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Sabine H. ließ neun Säuglinge sterben. Sie wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Foto: ddp, ddp

Der Bundesgerichtshof hatte die im Juni 2006 verhängte 15-jährige Haftstrafe aufgehoben und eine neue Untersuchung darüber angeordnet, ob die Schuldfähigkeit der Mutter wegen Trunkenheit beeinträchtigt war. Auch im neuen Prozess hatte ein Gutachter ihr jedoch volle Schuldfähigkeit attestiert. Die grundsätzliche Verurteilung wegen achtfachen Totschlags durch Unterlassen ist mit der BGH-Entscheidung bereits rechtskräftig geworden.

Sabine H. hatte nach der ersten, nach DDR-Recht verjährten Tat aus dem Jahr 1988 zwischen 1992 und 1998 acht weitere Babys nach der Geburt sterben lassen. Die Überreste von neun toten Babys waren im Sommer 2005 in ihrem Elternhaus in Blumenkübeln gefunden worden.

(ap)
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