Drei Jahre und vier Monate Gefängnis Haftstrafe für Mutter im Prozess um Säuglingstod

Dortmund · Ein Baby stirbt an schweren Hirnblutungen. Nach viereinhalb Jahren Prozess sind die Richter sicher, dass die Mutter das Kind zu Tode geschüttelt hat. Sie verhängen eine Gefängnisstrafe.

Eine Frau wurde zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt (Symbolbild).

Eine Frau wurde zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt (Symbolbild).

Foto: ddp

In einem langwierigen Prozess um den Tod eines Säuglings hat das Dortmunder Schwurgericht die Mutter entgegen dem Freispruch-Antrag der Staatsanwaltschaft zu Gefängnis verurteilt. Die am Montag verkündete Entscheidung lautet drei Jahre und vier Monate Haft. Die Richter sind davon überzeugt, dass die Angeklagte ihren sieben Monate alten Sohn im Sommer 2010 heftig geschüttelt und den Kopf dabei gegen einen harten Gegenstand geschlagen hat. Der Säugling war einen Tag später im Krankenhaus an den Folgen eines Schädelbruches und massiver Einblutungen in das Gehirn verstorben.

Die Angeklagte hatte die Tat von Beginn an bestritten und erklärt, ihr Kind müsse sich die Verletzungen bei einem Sturz aus dem Elternbett zugezogen haben. Das Gericht hatte zu dieser Frage im Verlaufe des Verfahrens mehr als 20 medizinische Gutachten eingeholt. Am Ende hatten die Richter keinen Zweifel daran, dass die Unfall-Version der in Lünen lebenden Frau widerlegt sei.

Bei einem Sturz aus 45 Zentimetern Höhe könnten derart gravierende Brüche nicht entstanden sein, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei dann das Verhalten der Frau nicht erklärbar. Die Angeklagte hatte weder dem Vater des Jungen noch den Ärzten im Krankenhaus von dem angeblichen Sturz aus dem Bett erzählt.

Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte entgegen ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge auf Freispruch plädiert. Der Prozess dauerte viereinhalb Jahre.

(eler/dpa)
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