Geplante Tierschutznovelle Fohlenbrand lässt den Bundesrat nicht kalt

Berlin · Der Bundesrat hat 60 Änderungswünsche am geplanten Tierschutzgesetz angemeldet. Doch das von Agrarministerin Ilse Aigner geplante Verbot des Schenkelbrands bei Pferden unterstützen die Länder. Während sich die CSU-Ministerin sowohl im Kabinett als auch im Bundestag Bedenken anhören musste, bekam sie am Freitag in der Länderkammer dafür Lob - ausgerechnet von der Grünen-Politikerin Ulrike Höfken.

 Die Politik streitet um den Fohlenbrand.

Die Politik streitet um den Fohlenbrand.

Foto: dpa, Holger Hollemann

Die rheinland-pfälzische Agrarministerin sagte, Außenminister Guido Westerwelle sei Aigner bei diesem Thema in den Rücken gefallen. Als "Privatperson" erklärte Westerwelle laut "Spiegel" im Kabinett, er halte das Verbot des Schenkelbrands für "unverhältnismäßig". Westerwelles Lebenspartner organisiert in Aachen das "Weltfest des Pferdesports" (CHIO).

"Es hat schon ein Geschmäckle", meinte Höfken zu Westerwelles Einlassung. Die Grünen-Politikerin besteht darauf: Tiere dürfen nicht als Markenträger missbraucht werden. 35.000 Fohlen pro Jahr würden beim Brennen gequält und erlitten Schmerzen - so wie ein Mensch mit einer Hand auf der glühenden Herdplatte leide. Die Fohlen hätten mindestens eine Woche Schmerzen, sagte die Agrarministerin.

Auch von der Leyen hat sich eingeschaltet

Für die Pferdezüchter ist der Brand ein Symbol ihrer Zucht und ein Merkmal, an dem die Herkunft der Pferde schnell erkannt werden kann. Zu den Befürwortern des Schenkelbrands im Bundeskabinett zählt auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die selbst reitet. Seitdem Aigner auf Initiative des Bundesrats hin das Verbot des Fohlenbrands angekündigt hat, laufen die Zuchtverbände bei ihr Sturm.

Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula, sagte, Aigner gerate immer mehr in Bedrängnis. Auf der einen Seite werde ihr Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes auch im Bundesrat kritisiert. "Auf der anderen Seite sitzt die Pferdezucht-Lobby direkt am Kabinettstisch und versucht, den tierquälerischen Schenkelbrand bei Pferden aufrecht zu erhalten."

Aigners Parlamentarischer Staatssekretär Peter Bleser (CDU) wies darauf hin, dass seit Jahren das elektronische Chippen zur Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben ist. Damit sei die bisherige Ausnahmeregelung für Brandzeichen hinfällig. Doch auch Bleser ist sich sicher, dass das Thema Schenkelbrand "noch einer intensiven Diskussion im Bundestag unterzogen" werde.

Rodeos verbieten

Um Pferde besorgt zeigte sich der Bundesrat auch beim Thema Rodeo. Diese sollten nach Ansicht der Länder verboten werden, wenn dabei Tiere gequält werden. Den Unterleib einschnürende Flankengurte und Sporen seien für Pferde und Bullen mit vermeidbaren Schmerzen verbunden und gehörten daher gesetzlich untersagt, erklärten die Länder.

Für die Bundesregierung ist ein zentraler Punkt bei der Tierschutznovelle, das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung ab 2017 zu verbieten. Auch muss mit der Novelle eine europäische Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren umgesetzt werden. Die Länder verlangten, Versuche mit Menschenaffen zu verbieten.

Der Gesetzentwurf ergänzt auch das bereits bestehende Verbot von Qualzuchten. Darunter versteht man, bei der Züchtung bestimmte Rassemerkmale zu dulden oder sogar zu fördern, die den Tieren Schmerzen bereiten - nur weil Menschen diese Merkmale schick finden.

Die Länder plädieren darüber hinaus für ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung - mit einer Übergangsphase für bestehende Betriebe von zehn Jahren. Auch soll das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke verboten werden. Und Aigner soll außerdem prüfen, ob ein Verbot der Sodomie - der Unzucht mit Tieren - gesetzlich verankert werden kann.

(APD)
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