Düsseldorf Strafe gegen SEK-Beamte war rechtens

Düsseldorf · Die Disziplinarstrafen gegen drei Beamte eines Kölner Spezialeinsatzkommandos, die im Mai 2014 zwei Anwärter bei einem Aufnahmeritual gequält haben, waren rechtmäßig. Die zweite Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Klagen von drei Beamten gegen ihre Disziplinarstrafe abgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Die SEK-Beamten waren im Sommer 2016 zu Geldbußen von je 200 bis 300 Euro verurteilt worden. Wie Recherchen unserer Redaktion aufgedeckt hatten, wurden zwei SEK-Anwärtern bei dem Ritual über Nacht mit Handschellen aneinander gekettet.

Die Disziplinarstrafen gegen drei Beamte eines Kölner Spezialeinsatzkommandos, die im Mai 2014 zwei Anwärter bei einem Aufnahmeritual gequält hatten, waren rechtmäßig. Die zweite Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Klagen von drei Beamten gegen ihre Disziplinarstrafe abgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Die SEK-Beamten waren im Sommer 2016 zu Geldbußen von je 200 bis 300 Euro verurteilt worden. Wie Recherchen unserer Redaktion aufgedeckt hatten, wurden zwei SEK-Anwärter bei dem Ritual über Nacht mit Handschellen aneinander gekettet.

Außerdem wurde ihnen über einen Schlauch Bier eingeflößt, während sie Tauchermasken tragen mussten. Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte das strafrechtliche Ermittlungsverfahren im August 2015 eingestellt. Die Disziplinarstrafe war rechtmäßig, weil die Beamten gegen ihre Wohlverhaltenspflicht verstoßen hätten, so die Landesdisziplinarkammer.

(tor)
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