Viersen Agentur berät Betroffene

Viersen · Im Fall der drohenden Insolvenz von Schlecker geht die Agentur für Arbeit ungewöhnliche Wege. Sie lud die betroffenen Mitarbeiter des Unternehmens zu einem Informationsabend in ihrer Viersener Geschäftsstelle ein.

 Anton Platen (links) und Christopher Meier informierten betroffene Schlecker-Mitarbeiterinnen über Hilfen der Arbeitsagentur.

Anton Platen (links) und Christopher Meier informierten betroffene Schlecker-Mitarbeiterinnen über Hilfen der Arbeitsagentur.

Foto: BUSCH

20 Jahre bei Schlecker in der Filialleitung tätig, 15 Jahre im Unternehmen beschäftigt, 13 Jahre dabei — die acht Frauen, die sich in der Viersener Agentur für Arbeit eingefunden haben, arbeiten seit vielen Jahren in den verschiedenen Filialen des von Insolvenz bedrohten Unternehmens im Kreis Viersen. Sie haben alle eins gemeinsam, ihnen ist die mündliche Kündigung ihrer Arbeitsstelle schon mitgeteilt worden und sie alle erhielten ein Schreiben, in dem ihnen angeboten wurde, in eine so genannte Transfergesellschaft überzutreten.

Bedrückte Stimmung

Die Stimmung ist bedrückt, aber auch von Wut überschattet. "Wir arbeiten in einer Filiale, die nicht geschlossen werden soll. Nichtsdestotrotz haben wir alle schon die mündliche Kündigung erhalten. Was soll das? Müssen wir Platz machen für andere billigere Arbeitskräfte aus anderen Filialen?" fragen sich einige der Frauen. Andere wissen wiederum, dass ihre Filiale zu denen gehört, die geschlossen werden sollen. "Am Samstag ist für uns in den beiden Viersener Filialen am Rathausmarkt und Hauptstraße Schluss", so eine weitere langjährige Mitarbeiterin von Schlecker.

Die Sorge, wie es weitergehen soll, ist den Frauen ins Gesicht geschrieben, denn "im Prinzip weiß niemand wirklich etwas. Wir versuchen, uns Informationen zu beschaffen, aber jeder sagt etwas anderes", ist ein Kommentar einer Betroffenen. Die Mitarbeiterinnen sitzen auf Überstunden, die sich in so genannten Depots angesammelt haben, hätten noch Anspruch auf Resturlaub aus dem Vorjahr, haben keine Einsicht in das Punktesystem, bestehend aus Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Kinder und dergleichen, nach dem angeblich gekündigt wird. Dort ist die Rede von 58 freien Tagen, angesammelt durch Urlaub und Depotstunden, eine andere spricht von 59 Überstunden, unbezahlt und wie es aussieht auch für immer unbezahlt bleibend. Eine Betroffene regt sich über Mitarbeiterinnen auf, die dem Betriebsrat angehören und mit denen jetzt auf einmal die Verkaufsstellenverwaltung neu besetzt wird.

Viel Licht in den Dschungel des Schlecker-Desasters können Anton Platen, Leiter der Geschäftsstelle Viersen der Arbeitsagentur, und sein Kollege Christopher Meier nicht bringen. Auch sie wissen nicht viel mehr, können nur allgemeine Informationen zur möglichen Transfergesellschaft, die Abläufe für das Melden als arbeitssuchend oder arbeitslos geben. "Bitte schnellstmöglich bei uns melden, wenn sie von ihrer Kündigung wissen, egal ob diese erst mündlich vorliegt", betont Platen.

Ein Merkblatt für Arbeitslose liegt aus, das über Rechte und Pflichten informiert. Ein bisschen Mut macht die Aussage der beiden Experten, dass der Einzelhandel über etliche freie Stellen verfüge. Aber die Entscheidung, ob sich die Mitarbeiterinnen der angekündigten Transfergesellschaft anschließen sollen, was das Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages mit dem Arbeitgeber mit sich bringt und womit alle Rechte abgetreten werden, oder sich einfach arbeitslos melden sollen, kann den Frauen keiner abnehmen. Fakt ist, sie alle erhalten weniger Geld auf eine ebenfalls befristet Zeit und suchen einen neuen Job.

(tre)
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