Neuss Tüv-Mord: Staatsanwalt fordert Höchststrafe

Neuss · Im Prozess um den Mord an einem vietnamesischen Flaschensammler hat die Staatsanwaltschaft am Düsseldorfer Landgericht für den Hauptangeklagten die Höchststrafe beantragt.

 Die Staatsanwaltschaft fordert im Tüv-Mord-Prozess die Höchststrafe.

Die Staatsanwaltschaft fordert im Tüv-Mord-Prozess die Höchststrafe.

Foto: ddp

Demnach soll der 18-jährige Dennis E. zu zehn Jahren Jugendstrafe wegen Mordes, schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. Der vielfach vorbestrafte Neonazi hatte gestanden, das Opfer Ende März 2011 zunächst in der Obdachlosen-Unterkunft am VfR-Platz bestohlen und nachts am benachbarten Tüv-Gebäude erschlagen zu haben. Ein 38-jähriger Mittäter soll wegen Totschlags verurteilt werden. Für ihn beantragte Staatsanwalt Christoph Kumpa neuneinhalb Jahre Haft. "Das Motiv für die Tat liegt auf der Hand", sagte Kumpa in seinem Plädoyer, "Dennis E. wollte verhindern, dass das Opfer ihn wegen des voraus gegangenen Raubes anzeigt."

Der 18-Jährige hatte dem Flaschensammler in der Obdachlosenunterkunft am VfR-Platz 190 Euro Bargeld abgenommen — Geld, das der 59-jährige Vietnamese durch das tagelange Sammeln von Pfandflaschen verdient hatte. Obwohl er eigentlich der Geschädigte war, musste der Vietnamese später die Unterkunft verlassen. Die Heimleitung hatte ihn dabei erwischt, wie er auf der Suche nach seinem Geld die Taschen anderer Bewohner durchsucht hatte.

In der darauffolgenden Nacht hatte sich das spätere Opfer dann am TÜV-Gebäude schlafen gelegt. "Dort haben ihn Dennis E. und der Mitangeklagte bemerkt", so Kumpa, "er war für die beiden ein einfaches Opfer." Vor allem der 18-Jährige habe auf den Mann immer wieder mit einem Knüppel eingeschlagen und eingetreten — so lange, bis er tot war. "Er musste sterben, damit er nicht zur Polizei geht und wegen der vorherigen Straftaten Anzeige gegen Dennis E. erstattet", so der Staatsanwalt. Der 38-jährige Sven K. habe mitgemacht, sei aber nicht derart an der Tat beteiligt gewesen wie der Hauptangeklagte. "Dafür war er auch viel zu betrunken und entsprechend auch vermindert schuldfähig." Während E. die Höchststrafe erhalten soll, reichen laut Staatsanwaltschaft für Sven K. neuneinhalb Jahre.

Zusätzlich soll der Alkoholiker in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Am 12.Januar folgen die Plädoyers der Verteidigung. Ob dann auch Urteil verkündet wird, ist noch offen.

(mape)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort