Neuss Münsterschule - jetzt darf gebaut werden

Neuss · Kläger im letzten Rechtsstreit erreicht Minimalziel und zieht Klage gegen das Bauvorhaben zurück.

 Auf dem Münsterschulareal kann nun gebaut werden. Anwohner der angrenzenden Quirinusstraße zogen ihre Klage vor Gericht zurück.

Auf dem Münsterschulareal kann nun gebaut werden. Anwohner der angrenzenden Quirinusstraße zogen ihre Klage vor Gericht zurück.

Foto: Ch. Kleinau

Auf dem ehemaligen Münsterschul-Areal kann nun gebaut werden. Denn der letzte Rechtsstreit gegen die Genehmigungen der Stadt konnte am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht beigelegt werden. Dort zog der Rechtsanwalt Stefan Reitz, der eine Anwohnerin von der Quirinusstraße vertrat, in der Verhandlung und nach Erörterung zurück.

Reitz begründet die Entscheidung auch damit, dass das Minimalziel seiner Mandantin erreicht wurde. Die hatte sich aus Sorge an das Gericht gewandt, dass die Spundwände, mit denen die Baugrube vor ihrer Haustür gesichert werden sollen, in die Erde gerammt würden. Angesichts der zu erwartenden Erschütterungen schloss sie Schäden an ihrem Wohnhaus nicht aus. Und in der Baugenehmigung, so argumentierte ihr Verteidiger, wurden zum Verfahren keine Vorschriften gemacht. Vor Gericht aber hatte die Bauleiterin des Unternehmens, das auf der Fläche am östlichen Innenstadtrand Wohnungen bauen will, ausgeführt, dass die Spundwände gebohrt würden. Und weil auch nichts mehr abzureißen ist, sei mit Erschütterungen nicht mehr zu rechnen. Das wurde im Verhandlungsprotokoll verbindlich festgeschrieben. Reitz reicht das, zumal die Kammer klar erkennen ließ, in diesem Fall keine Unrechtmäßigkeit der Baugenehmigung mehr erkennen zu können.

Diese Klage war die letzte gegen das Vorhaben. Zuvor waren schon Einwände von Hafenunternehmen vom Gericht zurückgewiesen worden. "Ich bin froh, dass die rechtmäßig", wie Bürgermeister Reiner Breuer betont, "erteilte Baugenehmigung für mehr Wohnen in der Innenstadt vollzogen werden kann." Alle Beteiligten hätten jetzt Rechts- und Investitionssicherheit.

Dass die letzte Klage zurückgezogen wurde, hat nicht nur zur Folge, dass die Baugenehmigung sofort bestandskräftig wird, erklärt Andreas Galland als Projektverantwortlicher in der Verwaltung. Nun werde auch der restliche Kaufpreis fällig.

Die Kölner Firma BPD Immobilienentwicklung als Investor kündigt einen Baubeginn für Ende 2017 an. Die Vermarktung läuft.

(-nau)
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