Prozess in Mönchengladbach Gladbacherin wegen Beleidigung vorm Amtsgericht

Mönchengladbach · Karneval in einer Gaststätte in Mönchengladbach-Neuwerk: Zwei keifende Frauen rangelten und zerrten sich an den Haaren. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung muss sich eine 52-jährige Fraujetuzt vor Gericht verantworten.

Es war am Rosenmontag im vergangenen Jahr, als sich die Frauen in einem Neuwerker Lokal schubsten und bei lauter Karnevalsmusik plötzlich in einer wilden Rangelei verwickelt waren. Um die juristischen Folgen ging es am Dienstag vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung musste sich eine 52-jährige Frau verantworten. Sie hatte zusammen mit ihrer 20 Jahre alten Tochter am 24. Februar 2012 an der Karnevalsfete in Neuwerk teilgenommen. Der Streit soll damit begonnen haben, dass die Tochter der Angeklagten auf eine 37-jährige Frau blickte und dabei gesagt haben soll: "Wie sieht die denn aus?" "Lass meine Tochter in Ruhe", soll die Angeklagte gerufen haben. Außerdem soll sie die 37-Jährige mit "Schlampe" beleidigt haben. "Dann ging alles ganz schnell", erinnerte sich am Dienstag ein Handwerker, der im vergangenen Jahr ebenfalls an der Rosenmontags-Party teilnahm. "Ich stand an der Bar und wurde plötzlich geschubst", so der 25-Jährige am Dienstag im Gerichtssaal. "Die prügelten sich und rissen sich gegenseitig an den Haaren." Alkohol spielte offenbar eine Rolle. "Ich war wie alle im Lokal gut drauf. Das ging alles sekundenschnell", erinnerte sich der Zeuge und staunte noch im Nachhinein.

Eine 41 Jahre alte Kindergärtnerin erinnerte sich am Dienstag in ihrer Zeugenaussage ebenfalls an den Trubel in der Neuwerker Gaststätte. Sie kümmerte sich um die weinende Tochter der Angeklagten. Zwischen den beiden keifenden Frauen habe sie nur verbale Auseinandersetzungen beobachtet, beteuerte die Kindergärtnerin. Am Ende hatte die 37-jährige Frau die Angeklagte bei der Polizei angezeigt, hatte aber erst Tage später auf eine geringfügige Verletzung im Gesicht hingewiesen. Nach zwei Verhandlungstagen forderte der Staatsanwalt am Dienstag für die Angeklagte, die bisher noch nie aufgefallen war, eine Geldstrafe von 1800 Euro. Dabei wertete der Anklagevertreter den Vorwurf als minder schweren Fall. Doch der Verteidiger war anderer Ansicht und forderte für seine Mandantin Freispruch. Schließlich seien alle Beteiligten am Rosenmontag alkoholisiert gewesen. Kein Zeuge habe sagen können, wie und wann das Gerangel angefangen habe. Jeder Zeuge habe etwas anderes erzählt.

Am Ende schloss sich das Gericht dem Verteidiger an. Der Fall endete mit einem Freispruch mangels Beweises. Die Angeklagte hatte sich am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal verteidigt, dass sie die 37-jährige Frau im Lokal nur aus Versehen mit dem Arm berührt habe, als sie mit dem Rücken zu ihr stand. "Und das reicht nicht aus", hieß es schließlich in der Urteilsbegründung.

(RP)
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