Mettmann Benninghof-Bewohner im Streit erwürgt

Mettmann · Die Polizei nahm einen Tatverdächtigen fest. Das Opfer und der mutmaßliche Täter sind geistig behindert.

 In Wohnräumen auf dem Benninghof-Gelände, die rund um das hier abgebildete Haupthaus angeordnet sind, ist ein 53-Jähriger gewaltsam zu Tode gekommen.

In Wohnräumen auf dem Benninghof-Gelände, die rund um das hier abgebildete Haupthaus angeordnet sind, ist ein 53-Jähriger gewaltsam zu Tode gekommen.

Foto: Kuhs

Ein 55-jähriger Bewohner des Benninghofes in Mettmann soll einen Mitbewohner im Streit erwürgt haben. Tatverdächtiger und Opfer sind geistig behindert und kannten sich. Wie die Polizei mitteilt, wurde am Morgen des 6. Oktober in den Wohnräumen der ehemaligen Mitarbeiterhäuser des Benninghofes die Leiche eines 53-jährigen Mannes gefunden. "Der Frühdienst fand den Toten in seinem Bett", sagt Dieter Kalesse, Sprecher der Stiftung Hephata, zu der der Benninghof gehört.

Aufgrund einer unklaren Todesursache ordnete die Staatsanwaltschaft Wuppertal eine Obduktion an. "Dies ist immer der Fall, wenn die Todesursache nicht eindeutig geklärt ist", sagte gestern Staatsanwältin Friedel Heuermann, die den Fall bearbeitet. Bei der Obduktion des Toten stellte es sich heraus, dass der Mann an einer "stumpfen Gewalteinwirkung gegen den Hals" gestorben ist. "Er ist zweifelsfrei erwürgt worden", so Heuermann gestern. Polizei und Staatsanwaltschaft mussten von einem Tötungsdelikt ausgehen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Düsseldorf gebildet. Schnell erhärtete sich der Verdacht, dass ein Mitbewohner den Mann im Streit getötet hatte. Der Tatverdächtige sei nicht vorbestraft, er sei auch nicht als besonders gewalttätig bekannt, so Heuermann. Der 55-jährige Mitbewohner des Opfers wurde als Tatverdächtiger festgenommen.

Staatsanwältin Heuermann beantragte, den Beschuldigten vorläufig auf der geschlossenen Station eines psychiatrischen Krankenhauses unterzubringen. Gestern teilte der Leiter der Mordkommission, Kriminalhauptkommissar Ralf Busch, mit, dass antragsgemäß ein Unterbringungsbefehl erlassen wurde.

regiobhomeDer Tatverdächtige wurde daraufhin in eine psychiatrische Klinik gebracht. Der Unterbringungsbefehl ist quasi ein Haftbefehl, er ist aber für schuldunfähige und vermindert schuldfähige Täter vorgesehen. Er nimmt die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus vorweg, bis eine endgültige Entscheidung des Gerichts ergeht. Dadurch soll die Allgemeinheit vor dem Beschuldigten auch während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und während des laufenden Gerichtsprozesses geschützt werden.

In den Häusern wohnen 25 Behinderte, 19 Männer und sechs Frauen. "Niemand hat etwas von der Tat mitbekommen", sagt Kalesse. "Wir sind alle bestürzt und erschüttert. Die Bewohner werden von einem Psychologen betreut, um diese Tat zu verarbeiten." Der Tatverdächtige sei laut Kalesse noch nicht als gewalttätig in Erscheinung getreten. Es sei die erste Gewalttat seit Bestehen der Hephata, so Kalesse. Staatsanwältin Heuermann machte der Hephata keinen Vorwurf. "Es kann kein Fehlverhalten festgestellt werden", so Heuermann. Ein Mitarbeiter sei während der Tat im Haus gewesen, sagte Kalesse. Er hatte Nachtbereitschaft, die von 22 bis 6.30 Uhr, am Sonntag bis 7.30 Uhr dauert. "Der Mitarbeiter muss nicht die gesamte Zeit wach bleiben; er darf auch einige Stunden schlafen. Der Mitarbeiter hatte nichts von der Tat mitbekommen, sagt Kalesse.

(RP)
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