Krefeld Schmiergeld für die Hälfte der Gebühren?

Krefeld · Der Sachverhalt Der Hauptausschuss des Rates hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2000 beschlossen, der LEG die Abwassergebührenforderung in Höhe von 2,6 Millionen Mark zur Hälfte zu erlassen.

Begründung der Stadt Die LEG hat Grundwasser abgepumpt, um Häusern im Gebiet Bönnersdyk / Rislerdyk feuchte Keller zu ersparen. Das abgepumpte Wasser wurde ins Kanalnetz eingeleitet. Dafür hat die Stadt Gebühren erhoben. In einem Gerichtsstreit mit der LEG wurde festgestellt, dass die Satzung der Stadt einen Gebührentatbestand "Grundwasser" nicht enthält. Deshalb schlug das Oberverwaltungsgericht vor, die Gebühren rückwirkend um 50 Prozent zu senken. Nachdem die Stadt 1995 ihre Satzung so änderte, dass auch Gebühren für eingeleitetes Grundwasser möglich waren, hat der Hauptausschuss dennoch in zwei Beschlüssen (1996, 2000) die 50-Prozent-Regelung fortgeschrieben.

Die Ermittlungen Am 23. Februar 2005 untersuchte die Staatsanwaltschaft Räume von CDU-Fraktionschef Wilfrid Fabel, Räume der Stadtverwaltung, die Fraktionsräume von CDU und SPD sowie die KEV Pinguine Geschäftsstelle.

Die Reaktion der Opposition SPD-Fraktionschef Uli Hahnen äußerte sich gestern nur zurückhaltend. "Wenn es zum Verfahren kommt, wird endlich Licht in die Sache gebracht. Bisher stand das immer nur als Vorwurf im Raum." Dass die eigene Partei dadurch beschädigt wird, dass zwei ihrer Mitglieder involviert sind, sieht er nicht: "Jochen Schmitt war damals nicht mehr Unterbezirksgeschäftsführer."

(RP)
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