Duisburg "Politische Einflussnahme" bei Loveparade-Ermittlungen?

Duisburg · Rechtsanwälte im Loveparade-Verfahren sehen Verdachtsmomente für eine "politische Einflussnahme" auf die Ermittlungen. Justizminister Thomas Kutschaty wird aufgefordert Begleitakten offen zu legen.

Staatsanwaltschaft über Anklage in Loveparade-Unglück
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Ein Indiz dafür sei, dass die Ermittlungen "im Geheimen geführt" worden seien, kritisieren die Anwälte des ehemaligen Duisburger Beigeordneten Jürgen Dressler, gegen den und neun weitere Personen die Duisburger Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. So sei ihnen erst Akteneinsicht gewährt worden, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft das Anklagevorhaben bereits abgesegnet hatte.

In einem Offenen Brief forderten die Anwälte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) auf, die Begleitakten des Verfahrens "zur Widerlegung des entstandenen bösen Scheins" offenzulegen. "Wovor hatte die Staatsanwaltschaft aber Angst, dass sie wie im mittelalterlichen Inquisitionsprozess die Beweismittel erst zum Schluss der Ermittlungen vorlegte?", fragen Prof. Jürgen Wessing und seine Kollegen. Unmittelbar nach dem Unglück habe "die Waschung aller Hände der Sicherheitsbehörden in reinster Unschuld" begonnen.

Gedenkfeier zum vierten Jahrestag der Loveparade-Katastrophe
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Der Justizminister wies den Vorwurf und das Ansinnen der Anwälte zurück. Für das Ermittlungsverfahren Loveparade gelte wie für alle anderen staatsanwaltlichen Verfahren in NRW: "Sie werden ohne politische Einflussnahme und ohne Weisungen aus der Politik streng nach Recht und Gesetz geführt." Aus diesem Grund verbiete sich auch ein Eingreifen, wie es jetzt die Anwaltskanzlei verlange.

Auch die Duisburger Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe am Donnerstag zurück: Diese "entbehren jeder Grundlage", sagte eine Sprecherin. Den Verteidigern sei ausreichend Akteneinsicht gewährt worden.

Vandalismus an Gedenkhain für Loveparade-Opfer
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Die strafrechtliche Aufarbeitung der Duisburger Loveparade-Katastrophe ist fast fünf Jahre nach dem Unglück noch nicht weit gediehen. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft vor gut einem Jahr Anklage erhoben, diese ist aber vom Duisburger Landgericht bislang nicht zugelassen.

Der zuständigen Strafkammer des Gerichts reicht das zentrale Gutachten des britischen Sachverständigen Keith Still zum Hergang der Katastrophe nicht aus. Still soll einen Katalog von weiteren 75 Fragen beantworten.

Das Gericht prüft die Zulassung der Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters. Polizisten sind nicht unter den Angeklagten. Bei dem Unglück im Juli 2010 waren 21 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.

(lnw)
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