Baby misshandelt Vater muss in Haft

Düsseldorf · Für drei Jahre muss ein 27-jähriger Vater ins Gefängnis, weil er seiner neugeborenen Tochter Ende 2008 mehrere Knochenbrüche zugefügt hatte. So urteilte gestern das Landgericht und lehnte eine mildere Strafe oder gar eine Bewährung ausdrücklich ab.

"Wer einem sechs Wochen alten Kind mehrfach den Arm bricht, kann nicht mit Bewährung rechnen", so das Urteil. Scharf kritisierte die Strafkammer unter Vorsitz von Rainer Drees auch die Umstände, die zu dieser "Tat von erheblichem Schuldgehalt" geführt hatte: "In Deutschland braucht man für nahezu alles eine Erlaubnis, aber für die Erziehung von Kindern nicht. Das ist für uns relativ bestürzend."

Der Angeklagte hatte weinend zugegeben, das kleine Mädchen misshandelt zu haben, wenn es schrie und er sich dadurch überfordert fühlte. "Er hat aber auch aus seiner Geringschätzung für das Mädchen, das kein Wunschkind war, keinen Hehl gemacht", stellte das Gericht fest. So hatte er im Beisein einer Helferin das Baby angeherrscht: "Halt doch die Fresse!"

Auf eine psychische Erkrankung könne sich der Vater nach Angaben eines Gutachters nicht herausreden. Im Prozess gab der Angeklagte an, er habe eine Erscheinung gehabt, dann eine Erinnerungslücke — und plötzlich habe der Arm des Säuglings "schlaff herunter" gehangen. Ärzte stellten später aber auch einen vierfachen Rippenbruch bei dem Baby fest sowie einen gebrochenen Fuß. Der Angeklagte und die Mutter (26) des Kindes gaben an, der Vater habe bei gymnastischen "Übungen gegen Blähungen" des Babys womöglich "zu fest angefasst".

Das Gericht sprach aber von "roher Misshandlung aus niedriger Gesinnung", also vorsätzlichen Taten. Merkwürdig fand die Kammer, dass der Vater zum Ausmaß und den Folgen der Übergriffe für das Mädchen kein Wort gefunden hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(RP)
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