Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein Ratsherr Krüger soll erneut vor Gericht

Düsseldorf (dto). Im Oktober sah es noch so aus, als müsse der republikanische Ratsherr Jürgen Krüger nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen. Das Amtsgericht sprach ihn vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Doch das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt und will eine Verhandlung vor dem Landes- oder Oberlandesgericht durchsetzen.

 Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Foto: rpo/ms

"Wenn das so weiter geht, haben wir bald mehr Mahn- und Gedenkstätten in Deutschland als ermorderte Juden", hatte Krüger im November 2003 in einer öffentlichen Sitzung gesagt. Hintergrund der Äußerung war ein geplantes Mahnmal am Derendorfer Güterbahnhof. Von dort waren Juden deportiert worden.

Das Gericht sah in der Auffassung Krügers keinen Anlass, dass der "Rechtsfrieden nachhaltig gestört worden" wäre, so ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf betrachtete die Äußerung als klaren Fall von Volksverhetzung und hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2.000 Euro zugestellt.

Das Amtsgericht wollte der Auffassung der Staatsanwaltschaft trotz einer umfangreichen Beweisaufnahme nicht folgen. Die Äußerung Krügers sei zwar "unpassend, ungehörig, provokant, aber nicht geeignet, Zweifel an der Rechtsordnung hervorzurufen". So hätten sich Anwesende der damaligen Sitzung in der Bezirksvertretung nach Krügers Äußerung nicht nachhaltig gestört gefühlt.

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