Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben
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Zerstückelte Tochter auf Balkon gelagert Pervins Mutter legt Geständnis ab

Düsseldorf (dto). Mit Spannung war am Donnerstag die Aussage von Mandy K. zum Tod ihrer dreijährigen Tochter Pervin erwartet worden. Die 27-Jährige ist angeklagt, im Oktober 2002 ihrer kranken Tochter ärztliche Hilfe verweigert, das tote Kind zerstückelt und auf dem Balkon ihrer Wohnung deponiert zu haben. Vor Gericht ergriff die Angeklagte selbst nicht das Wort, sondern ließ ihre Verteidiger ein Geständnis verlesen. Darin bestritt sie, den drohenden Tod des Mädchens vorausgesehen zu haben. Sie habe nicht gewollt, dass das Kind stirbt, erklärten ihre Anwälte, von vorsätzlichem Mord könne keine Rede sein.

 Die Mutter der toten dreijährigen Pervin hat ein überraschendes Geständnis abgelegt.

Die Mutter der toten dreijährigen Pervin hat ein überraschendes Geständnis abgelegt.

Foto: ddp

Sie habe nicht die Kraft, das Geschehene noch einmal zu durchleben, begründeten die Anwälte den Verzicht auf eine persönliche Aussage der Angeklagten. Es sei wahr, dass Pervin vor drei Jahren gestorben sei, ließ sie ihre Anwälte verkünden. Danach sei ihr normales Leben vorbei, alles "total unwirklich" gewesen. Sie habe Pervin, anders als ihre jüngere Tochter, nie richtig lieben können, ihr aber nichts Böses gewollt. Bis heute habe sie nicht um ihr Kind trauern können.

Pervin habe anders als ihre jüngere Schwester nie essen wollen, so die Angeklagte. Sie habe Stunden mit ihr am Esstisch gesessen. An ihrem Todestag, dem 16. Oktober 2002, habe ihre Tochter sie aus ihrem Bettchen nur noch angestarrt, keine Reaktionen mehr gezeigt, auch den angebotenen Traubenzucker nicht mehr geschluckt. Sie sei daraufhin in Panik geraten. Ihre Schwiegereltern habe sie nicht informiert, weil sie "nichts auf die Reihe gekriegt" hätten, ihren Ehemann wollte sie nicht belasten, erklärte sie ihre Untätigkeit. Den Notarzt habe sie aus "Unbedarftheit" nicht alarmiert. Wegen ihrer fehlenden Krankenversicherung sei sie davon ausgegangen, von den Medizinern abgewiesen zu werden, behauptete die Verteidigung.

Das "eiskalte" Kind habe sie dann in eine Altpapierbox gelegt, gestand sie, und versucht, zum Alltag zurückzukehren. Dann sei ihr der Gedanke gekommen, das Kind "in Einzelteilen" loszuwerden. Die genauen Tatumstände schilderte sie in ihrer Erklärung jedoch nicht. Im Nachhinein sei ihr klar, dass sie schon Wochen vorher einen Arzt hätte aufsuchen müssen Das Verhalten des Kindes habe sie sich mit seiner "Sturheit" erklärt, im Rückblick wünschte sie, das Kind den Schwiegereltern überlassen zu haben, verkündeten die Verteidiger.

Von Vorsatz als Mordmerkmal könne keine Rede sein, lautete deren Fazit nach Verlesung der Erklärung. "Die Angeklagte hat dem Kind keine Nahrung vorenthalten", hieß es zur Begründung, die Lebensbedrohlichkeit der Situation sei ihr zur Tatzeit nicht bewusst gewesen. Entsprechende Aussagen hätte die Polizei "weggewischt". Als Beleg soll möglicherweise ein Vernehmungsvideo gesichtet werden. Auch niedrige Beweggründe schlossen die Verteidiger aus: "Die Angeklagte hat sich keinen Vorteil vom Verschwinden Pervins versprochen".

Mit einem Widerspruch gegen das psychologische Gutachten, das der Angeklagte volle Schuldfähigkeit attestiert hatte, und Anträgen auf zwei neue Gutachten will die Verteidigung die Angeklagte weiter entlasten. So soll bewiesen werden, dass auch ein Notarzt dem unterernährten Mädchen nicht mehr hätte helfen können. Ein zweites Gutachten soll belegen, dass die Handlungsfähigkeit von Mandy K. durch die einen Tag vorher durchgeführte Abtreibung eingeschränkt war.

Die Erklärung der Verteidigung decke sich letztendlich mit den Anklagepunkten, resümierte die Staatsanwaltschaft am Ende der Verhandlung und zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagten kurz vor dem Tod des Kindes die Bedrohlichkeit der Situation bewusst war. "Sie hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen." Die Verteidigung mache sich in ihrer Argumentation außerdem das Denken der Angeklagten zu eigen, hieß es weiter, demnach sei der Kinderbetreuung shcon Genüge getan, wenn der Kühlschrank voll sei.

Mit einem Video der Polizeivernehmung und einem Gutachten über die Auswirkungen der Abtreibung soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

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