Evangelisches Krankenhaus in Düsseldorf Ärzte nach Tod eines Siebenjährigen angeklagt

Düsseldorf · Die fahrlässige Tötung eines Jungen wird zwei Ärzten angelastet, die Ende 2016 beim EVK tätig waren. Ein Oberarzt und eine Assistenzärztin sollen verschuldet haben, dass der Junge trotz Darmverschlusses nicht operiert wurde.

 Vor dem Landgericht Düsseldorf soll bald der Prozess beginnen.

Vor dem Landgericht Düsseldorf soll bald der Prozess beginnen.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Das aber wäre dringend nötig gewesen, so ein Gutachten, auf das sich nun die Anklage stützt. Nur Stunden später ist das sieben Jahre alte Kind damals gestorben. Alle Wiederbelebungsversuche an dem kleinen Patienten blieben vergebens. Über die Anklage gegen das Ärzte-Duo verhandelt das Amtsgericht ab dem 5. Oktober.

Morgens war der Junge damals mit seinem Vater ins EVK gekommen, weil sich das Kind seit Tagen übergeben hatte und über Bauchschmerzen klagte. Schnell kamen die Ärzte zu der Diagnose, dass ein Darmverschluss vorlag. Da der Kinderchirurg des EVK aber im Urlaub war, sollte der Junge in eine andere Klinik gebracht werden, was ein Transportteam wegen des schlechten Zustands des Kindes aber ablehnte. Eine andere EVK-Chirurgin sei bereit gewesen, den dringend nötigen Eingriff bei dem Siebenjährigen vorzunehmen, heißt es nun in der Anklage gegen den damaligen Oberarzt (64) und dessen Assistenzärztin (31).

Doch beide hätten diese Operation nicht angeordnet, sondern den kleinen Jungen nur an den Tropf gehängt. Das schien zunächst zu helfen, so dass der Oberarzt die Klinik sogar verließ. Als das Kind gegen 18 Uhr aber kollabierte, kamen alle Reanimationsmaßnahmen der nächsten 90 Minuten zu spät. Das hätten diese Ärzte viel früher erkennen, sofort danach handeln müssen, wie ein Sachverständiger per Gutachten darlegt.

Beide Angeklagte haben später erklärt, sie treffe keine Schuld am Tod des Kindes, sie hätten pflichtgemäß gehandelt und sich nichts vorzuwerfen. Ob das so war, wird der Prozess im Oktober zeigen. In einem anderen, ähnlichen Fall wartet die Staatsanwaltschaft derzeit noch immer auf ein wichtiges Gutachten. Denn rund ein Jahr später war an Weihnachten 2017 ein weiterer siebenjähriger Junge nach einer Behandlung in der Notfallambulanz gestorben, die als eigenständige Einrichtung im Gebäude des EVK untergebracht ist. Auch in diesem Fall prüfen die Ermittler, ob Ärzte der Notfallambulanz den Tod dieses anderen Kindes verursacht haben.

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