Mönchengladbach Mordprozess: Verteidiger fordern neues medizinisches Gutachten

Mönchengladbach · Auch gestern war das Interesse der Öffentlichkeit an dem Mordprozess vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts sehr groß. Zu den Plädoyers kam es aber erneut nicht. Die Verteidigung beantragte ein neues Gutachten eines Sachverständigen. Sie zweifelt das bisherige Gutachterergebnis, "Tod der 55-jährigen Freundin des Angeklagten durch massiven Blutverlust", an. Nach schwerem Blutverlust sei sie daran verstorben, hatten zwei Sachverständige festgestellt. Dagegen meinte gestern die Verteidigung, die Sachverständigen seien nicht kompetent. Möglicherweise sei die 44-Jährige auch an einer Wirbelverletzung nach dem Sturz vom Barhocker in einer Gaststätte gestorben. Über diesen Beweisantrag will das Gericht am 12. Juli entscheiden.

Nebenklägerin Hiltrud Hören, die die Tochter der Toten vertritt, hält ein weiteres Gutachten für unnötig. Schließlich seien bei der Untersuchung des Opfers keine neurologischen Verletzungen festgestellt worden. Dass die Todesursache massiver Blutverlust gewesen sei, hätten die Sachverständigen auch an den Blutspuren am Tatort erkannt.

Auf der Anklagebank sitzt ein 68-jähriger Rentner, dem der Staatsanwalt "Mord in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person mit Todesfolge" vorwirft. Den Abend des 6. November 2016 hatte der Angeklagte mit dem Opfer und Freunden in einer Gaststätte verbracht. Die 44-jährige Frau soll an dem Abend derart viel Tequila getrunken haben, dass sie an dem Abend in der Gaststätte vom Barhocker gefallen sei. Eine Blutprobe ergab damals einen Alkoholpegel von 3,79 Promille. Der Angeklagte und die Freunde brachten die Frau in das gemeinsam bewohnte Haus. Hier soll der Angeklagte seine Partnerin mit Gegenständen sexuell missbraucht haben.

(RP)
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