Flughafen Düsseldorf Passagier bei Kontrolle bestohlen: Strafe erhöht

Düsseldorf · Erfolgreich hat die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Landgericht auf eine höhere Strafe gegen einen Ex-Sicherheitsmitarbeiter des Flughafens gedrängt. Der 36-Jährige war zunächst zu 3200 Euro verurteilt worden, weil er 2008 aus dem Handgepäck von mindestens einem Fluggast 50 Euro gestohlen und in drei weiteren Fällen ähnliche Diebstähle bei Fluggastkontrollen versucht hatte.

Das Landgericht hob die Strafe jetzt auf 3900 Euro an. Und weil diesmal 130 Tagessätze (vorher: 80) verhängt wurden, wird das Urteil im Führungszeugnis des Ex-Kontrolleurs eingetragen.

"Man will mir etwas anhängen", hatte sich der 36-Jährige im ersten Prozess gewehrt. Weil er von der Elfenbeinküste stammt und sich in eine Clique von Gepäckkontrolleuren nicht eingefügt habe, sei er von Kollegen gemobbt worden. Das wiederholte er gestern. Bei seiner Durchsuchung waren damals rund 460 Euro und ausländische Geldscheine gefunden worden. Dazu sagte seine Anwältin nun: Dass Afrikaner ihr Bargeld "gerne am Körper tragen", sei "nicht unüblich". Ein Indiz für Gelddiebstähle sei das nicht.

Trotzdem hatte der Angeklagte den Schuldspruch aus erster Instanz aber nicht angegriffen und die Geldstrafe akzeptiert. Also wurde gestern nur über den Protest des Staatsanwalts verhandelt: Weil der Angeklagte damals am Flughafen eine "besondere Vertrauensstellung" hatte, müsse er für jeden Bruch dieses Vertrauens deutlich härter bestraft werden, als vom Amtsgericht entschieden.

Immerhin hatte der Staatsanwalt im ersten Prozess sogar 14 Monate Bewährungsstrafe und 3600 Euro Auflage gegen den bisher unbescholtenen Ex-Kontrolleuer beantragt. Verhängt hatte das Gericht damals eine Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen. Damit konnte der Angeklagte, der inzwischen mit einer Deutschen verheiratet ist und aktuell seine Einbürgerung anstrebt, zunächst weiterhin ein blütenreines Führungszeugnis vorlegen. Das ist seit gestern anders, weil die neu festgesetzte, härtere Strafe jetzt über 90 Tagessätzen liegt. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

(jco)
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