Zehn Jahre Haft Höchststrafen für Mord im Florapark

Düsseldorf · Urteil im Prozess um den Mord im Florapark: Das Landgericht Düsseldorf hat die beiden Angeklagten (19 und 21 Jahre) jeweils zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

 August 2008: Die Mordbank mit einer Gedenktafel.

August 2008: Die Mordbank mit einer Gedenktafel.

Foto: RP, Werner Gabriel

Das Wort "lebenslang" fiel ziemlich oft in der mehrstündigen Urteilsbegründung der 7. Großen Strafkammer. Denn wären die drei Berufs- und zwei Laienrichter nicht den Empfehlungen des Gutachters gefolgt, die Angeklagten als Heranwachsende zu behandeln, dann wäre auch im Erwachsenenstrafrecht kein anderes Urteil als die Höchststrafe möglich gewesen.

Der Mord an Hans Will und die brutalen Angriffe, die der Tat am Abend des 2. August unmittelbar vorausgegangen waren, hätten eine "gehörige Anforderung an das Vorstellungsvermögen der Kammer" gestellt, sagte der Vorsitzende Werner Arendes.

Die Angeklagten hätten "mit ungeheuerlicher Beharrlichkeit" den Tod des früheren gewerkschaftssekretärs herbeigeführt, der ihnen zu jeder Zeit unterlegen war. "Er muss schlimmste Schmerzen gehabt haben ­ das zeigt sich auch daran, dass er irgendwann nur noch sagte ,bringt es zu Ende‘", sagte Arendes. "Wenn man all das sieht, bleibt nichts Strafmilderndes. Die Angeklagten haben beide schwerste Schuld auf sich geladen."

Zehn Jahre Haft in einer Jugendstrafanstalt ­- das ist die längste Freiheitsstrafe, die das Jugendstrafrecht vorsieht. Weil das Gericht eine frühere Verurteilung, wegen der Martin K. unter Bewährung stand, nicht in diese zehn Jahre einbezog, muss der heute 21-Jährige auch noch acht Monate der alten Strafe verbüßen, also länger im Gefängnis bleiben, als die Höchststrafe vorsieht.

Das Gericht hat sich für diese Ausnahmeregelung entschieden, um Martin K. klarzumachen, wie schwer sein Verbrechen war. "Die Höchststrafe ist allein für diese Tat", sagte Arendes. Im Jugendstrafrecht stehe die erzieherische Wirkung im Vordergrund, und eben unter diesem erzieherischen Aspekte dürfe K. auf keinen Fall den Eindruck gewinnen, der Mord an Hans Will sei mit einem weniger gravierenden Delikt gemeinsam abzugelten.

Simon T., der ebenfalls noch eine alte Strafe offen hat, darf die mitsamt den zehn Jahren verbüßen ­- damit würdigte das Gericht, dass er "nicht die treibende Kraft" bei dem Verbrechen gewesen sei. Weiter wollte die Kammer seinen Anteil an dem Verbrechen nicht von dem Martin K.s abgrenzen. Wo er nicht mitmachte, habe er "billigend zugeschaut".

Es stehe nach der mehrtägigen Beweisaufnahme außer Frage, dass "ausdrücklich beide Angeklagte" den Tod von Hans Will wollten. "Bei dieser höchstschweren Schuld gäbe es im Erwachsenenstrafrecht nur lebenslang", sagte der Richter.

Im Zuschauerraum hörten zwei Mitglieder der Mordkommission, die das Verbrechen an Hans Will geklärt hat, das Urteil, sagten hinterher erleichtert: "Gut, dass der Richter so deutliche Worte gefunden hat."

(RP)
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