Düsseldorf Haltestelle bei Unfall völlig zerstört

Düsseldorf · 42-Jähriger muss 9000 Euro zahlen. Seine Berufung vor Gericht war erfolglos.

Wegen eines Formfehlers war der Protest eines Ex-Autoverkäufers gegen ein Urteil wegen Unfallflucht gestern beim Landgericht erfolglos. Der 42-Jährige war 2014 angetrunken mit einem Firmenwagen an der Franziusstraße gegen eine Rheinbahn-Haltestelle geprallt, hatte mehr als 50.000 Euro Schaden angerichtet. Das kostet ihn jetzt 9000 Euro Strafe.

Mit 0,7 Promille Alkohol im Blut war der 42-Jährige gegen zwei Uhr nachts im Dienstwagen eines Autohauses von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug gegen Bordsteine, Spritzschutzwände und Absperrgitter der Haltestelle geprallt. Das Amtsgericht hatte im Urteil Ende 2015 betont, dass es in der Unfallnacht vom bloßen Zufall abhing, dass sich in dem Bereich gerade keine Wartenden befanden. Bei einer ähnlichen Kollision im Juni 2015 war an der Spangerstraße ein Student (21) an einer Bushaltestelle von einem anderen Autofahrer (18) angefahren und getötet worden. Der Prozess wegen jenes Unfalls steht noch aus.

Für den hier angeklagten 42-Jährigen hatte das Amtsgericht eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro und eine Führerscheinsperre von 15 Monaten für angemessen gehalten. Mit der Berufung kämpfte der 42-Jährige gegen die Höhe der Strafe. Er habe seinen Job verloren, könne unmöglich 60 Euro Tagessatz zahlen. Formell hatte er mit seinem Anwalt aber die Anzahl der 150 Tagessätze angefochten, die laut Landgericht gerechtfertigt war. Also zog der Anwalt die Berufung zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

(wuk)
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