Düsseldorf Gepäckkontrolleur wirft mit Buttermilch nach Fluggast

Düsseldorf · Buttermilch im Plastikbecher kann als gefährliches Werkzeug gelten, wenn damit aus kurzer Distanz geworfen wird. Das erfuhr ein Gepäckkontrolleur (41), der beim Einchecken am Flughafen mit einem Fluggast in Streit geraten war.

 Muss 2000 Euro zahlen: der Angeklagte im Amtsgericht.

Muss 2000 Euro zahlen: der Angeklagte im Amtsgericht.

Foto: wuk

Zu sechs Monaten Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung war der Sicherheitsmitarbeiter dann verurteilt worden, weil er dem Fluggast drei Buttermilchbecher ins Gesicht geworfen und ihn dadurch verletzt hatte. Der Einspruch des nun arbeitslosen Kontrolleurs gegen die Strafe hatte gestern beim Amtsgericht Erfolg: Gegen 2000 Euro wurde sein Verfahren eingestellt.

Es gehört zur täglichen Routine beim Check-In am Flughafen: Sicherheitsmitarbeiter müssen erklären, welche Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord dürfen und welche nicht. Bei drei Bechern Buttermilch (je 500 Gramm) gab es für den Kontrolleur keine Zweifel: Die hätte die Kleinfamilie (Eltern mit Baby) austrinken, ins Reisegepäck umpacken oder abgeben müssen. Nur die Babyflasche samt Inhalt hätte der Kontrolleur durchgewinkt. Im Streit um die Mitnahme der Buttermilch habe er sich allerdings gegen den angeblich "sehr aggressiven" Fluggast wehren müssen, so der Angeklagte.

Als der Fluggast mit der Babyflasche noch ausgeholt und sie mit lautem Knall auf den Kontrolltisch gehauen habe, "hatte ich die Befürchtung, dass ich die Flasche gleich abkriege und habe die drei Buttermilchbecher in seine Richtung geworfen", so der Angeklagte. Da der Passagier laut Anklage eine Platzwunde unter einem Auge erlitt und Nasenbluten, verlor der Angeklagte sofort seinen Job. Schon nach eigener Aussage hatte er sich nicht korrekt verhalten. Doch die Richterin bewertete seine Schuld nun als "gering", dadurch blieb ihm ein Urteil erspart.

(wuk)
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