Henkel-Saal in Düsseldorf Polizei sichert AfD-Veranstaltung mit starken Kräften

Düsseldorf · Die Betreiber des Quartier Bohème in Düsseldorf verloren vor dem Amtsgericht. Sie müssen den Mietvertrag mit der AfD, den sie einen Fehler nennen, nun erfüllen. Die Gastronomie wird geschlossen, ebenso aus Sicherheitsgründen die beiden Parketagen.

 Der Eingang zum Henkel-Saal in der Düsseldorfer Altstadt.

Der Eingang zum Henkel-Saal in der Düsseldorfer Altstadt.

Foto: dpa, mg gfh

Die Betreiber des "Quartier Bohème" sind in allen Punkten mit ihrem Versuch gescheitert, der AfD trotz eines gültigen Mietvertrages den Henkel-Saal für deren Wahlkampfauftakt zu verweigern. Damit kann die geplante Veranstaltung am Sonntag ab 18 Uhr stattfinden. Das Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer" will vor Ort unter dem Motto "Kein Altbier für die AfD" demonstrieren. Die Betreiber des Quartier Bohème schließen die Gastronomie, es wird auch im Saal keinen Ausschank geben. Die beiden Parkebenen des Henkel-Saals in der benachbarten Tiefgarage werden aus Sicherheitsgründen geschlossen und durch Rollgitter verriegelt.

Das Amtsgericht hatte nach tagelanger Prüfung im Eilverfahren am Freitag entschieden, den Rauswurf der AfD als unberechtigt einzustufen und aufzuheben. Die Gastronomen hatten sich per Vertrag am 14. Juli zur Hergabe ihres Saales an die AfD gegen 3000 Euro Miete verpflichtet.

Am 2. August waren sie aber zurückgerudert, als sich potenzielle Protestler bei ihnen meldeten. Die Betreiber hatten sich gemäß ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine "zu erwartende Gefahrenlage" oder auch eine "massive Störung des Geschäftsbetriebes" berufen. Nur seien, so der Richter jetzt in seiner Entscheidung, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen "nicht wirksam in den Vertrag einbezogen" worden. Zusätzlich zu diesem Formfehler befand das Amtsgericht auch, dass eine "vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage" zumindest nicht von der AfD-Veranstaltung ausgehe. Im Fall von Gegendemonstrationen, die bisher jedoch nicht mal angemeldet seien, sei allenfalls theoretisch eine andere Lesart denkbar.

Zugleich sprach der Richter der Polizei sein volles Vertrauen aus, die ja selbst bei gewalttätigen Ausschreitungen durchaus "in der Lage" sei, "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten". Ein Anrufer, der sich beim Quartier Bohème gemeldet hätte, sei eher wegen lautstarker, aber nicht wegen gewaltsamer Proteste bekannt. Unter dem Strich sah der Richter keinen Grund, der AfD den Saal zu verweigern.

Die Gastronomen haben am Freitag beschlossen, keinen Widerspruch einzulegen. "Darüber würde erst nach der Veranstaltung entschieden", so Geschäftsführer Torsten Te Paß, dessen Partner im Schlösser Quartier Bohème Ex-Karnevalsprinz Christian Erdmann ist. Te Paß sagt, die Vermietung sei der Fehler eines Mitarbeiters gewesen. Man habe versucht, vor Gericht die Kurve zu bekommen, sei aber gescheitert. Man werde alle im Zusammenhang mit der AfD-Veranstaltung entstehenden Gewinne an den Verein Flüchtlingshilfe Düsseldorf spenden.

Im Internet kursierten unterdessen Aufrufe, die Schlösser des Quartier zuzukleben. Die Polizei wird am Sonntag mit massiven Kräften im Einsatz sein und die Situation auf der Straße sichern. Im Saal selbst ist die AfD zuständig.

(wuk/ujr)
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