Gerichtsentscheid in Düsseldorf AfD darf Wahlkampfveranstaltung im Henkel-Saal machen

Düsseldorf · Die AfD darf am Sonntag im Henkel-Saal eine Veranstaltung durchführen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf am Freitag. Das Schlösser Quartier Bohème hatte die Veranstaltung zuvor abgesagt. Nun will man alle Erlöse des Abends an die Flüchtlingshilfe spenden.

 Der Henkel-Saal in der Düsseldorfer Altstadt.

Der Henkel-Saal in der Düsseldorfer Altstadt.

Foto: dpa, mg gfh

Mit seiner Entscheidung gab das Amtsgericht dem Antrag der AfD auf eine einstweilige Verfügung gegen die Schlösser Quartier Bohème GmbH statt. Die Partei darf den Henkel-Saal an der Ratinger Straße nun am Sonntag in der Zeit zwischen 18 und 22 Uhr nutzen. Spitzenkandidatin Alice Weidel wird erwartet.

In der Begründung heißt es, die AfD habe einen Anspruch darauf, dass ihr der Henkel-Saal zur Verfügung gestellt wird. Zwischen dem Quartier Bohème und der AfD war am 14. Juli ein Mietvertrag für den Henkel-Saal geschlossen worden. Die Betreiber des Quartier Bohème traten zwar am 2. August von diesem Vertrag zurück bzw. kündigten ihn. Dadurch sei der Mietvertrag aber nicht erloschen, so das Gericht.

Die Betreiber des Henkel-Saals hatten ihren Rücktritt damit begründet, es sei eine Gefahrenlage zu erwarten und der normale Geschäftsbetrieb in dem Saal werde durch die AfD-Veranstaltung gestört. Die Schlösser Quartier Bohème GmbH hatte sich dabei auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Dies könne sie aber nicht, so das Gericht, weil die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam in den Vertrag mit der AfD einbezogen worden seien.

Auch eine Kündigung aus wichtigem Grund hielt das Gericht nicht für gerechtfertigt. Eine relevante Bedrohung der Sicherheitslage bestehe derzeit nicht. Es seien bisher keine größeren Demonstrationen gegen die Veranstaltung angemeldet. Im Übrigen sei die Polizei in der Lage, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Torsten te Paß, Geschäftsführer der Schlösser Quartier Bohème GmbH, reagierte mit Bedauern auf die Entscheidung des Gerichts. "Die Entscheidung bedauern wir sehr. Allerdings ist uns in vollem Umfang bewusst, dass wir uns in einem Rechtsstaat befinden und der Beschluss dieser höchsten staatlichen Instanz daher für uns bindend ist", teilte te Paß mit. Den Vertragsabschluss bezeichnete te Paß als "Fehler".

Um zu signalisieren, dass das Schlösser Quartier Bohème für ein vielfältiges, fremdenfreundliches und friedliches Düsseldorf steht, werden die Betreiber "alle im Zusammenhang mit der AfD-Veranstaltung am Sonntag entstehenden Gewinne an den Verein Flüchtlingshilfe Düsseldorf spenden", hieß es weiter in der Mitteilung. Als die AfD Im März 2016 ihren Kreisparteitag in der Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums veranstaltete, waren die Einnahmen durch die Miete ebenfalls an die Flüchtlingshilfe gespendet worden.

Das Quartier Bohème kann gegen die Entscheidung des Gerichts Widerspruch einlegen. Die Verantwortlichen des Schlösser wollen die Entscheidung noch genau analysieren und dann entscheiden, ob sie versuchen wollen, die Veranstaltung noch zu verhindern.

Das Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer" will mit einer Aktion unter dem Motto "Kein Altbier für die AfD" gegen die Veranstaltung protestieren. Es ruft für Sonntag, 17.30 Uhr zu einer Kundgebung am Henkel-Saal auf. Wer teilnehmen will, soll sein eigenes Altbier mitbringen.

(lsa)
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