Prozess in Düsseldorf Haftstrafe für Angriff auf Unfallzeugin

Eine Fünfjährige war in Düsseldorf-Flingern von einer Frau angefahren worden. Der Vater soll daraufhin eine Zeugin verprügelt haben. Das Amtsgericht verurteilte den Mann jetzt zu anderthalb Jahren Haft - mehr, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Zeugin nach Unfall mit Kind in Düsseldorf angegriffen
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Foto: Gerhard Berger

Damit hat der Amtsrichter am Donnerstag für die brutale Attacke eine drastische Strafe verhängt. Für anderthalb Jahre muss der 32-jährige Familienvater laut Urteil in Haft, dessen Tochter im Mai 2017 an der Junkersstraße vor ein Auto lief und angefahren wurde. Laut Urteil des Richters hatte der Vater eine Augenzeugin, die vor Ort für die Unfallfahrerin eingetreten war, mit einem wuchtigen Fausthieb gezielt schwer verletzt. Die couragierte Zeugin (50) erlitt einen Bruch der Augenhöhle, die sogar verschoben wurde, musste sich operieren lassen. Der 55-jährige Opa des angefahrenen Kindes, der diese Unfallzeugin ebenfalls attackiert hatte, erhielt 1000 Euro Strafe. Doch beide Verteidiger wollen dagegen Berufung einlegen.

Von "Selbstjustiz" sprach niemand - und doch hing dieser Begriff über der gesamten Verhandlung. Vater und Sohn auf der Anklagebank gaben sich unschuldig, nur der Sohn gab zu, nach der Verletzung seiner kleinen Tochter "im Schockreflex" die Augenzeugin geschlagen zu haben. "Aber nur mit dem Handrücken, tut mir auch sehr leid, war aber nicht gewollt!"

 Vater und Großvater des angefahrenen Kindes gestern bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht

Vater und Großvater des angefahrenen Kindes gestern bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht

Foto: wuk

Dass er mit seiner Verwandtschaft danach als "Großfamilie aus Südosteuropa" bezeichnet wurde, klinge aber, "als wäre ich ein Schwerverbrecher", empörte er sich über die Aufregung, die nach dem vergleichsweise harmlosen Unfall (das Kind wurde nur leicht am Bein verletzt) damals allein wegen der Folgen aufkam. Als Sippe habe die Familie, so hieß es damals, erst die Unfallfahrerin (52) verbal scharf attackiert - und als die hinter ihr fahrende Augenzeugin bestätigte, die Frau sei in der Tempo-30-Zone wirklich nur 30 Kilometer pro Stunde gefahren, war diese Zeugin zum Opfer der brutalen Attacke geworden.

Der Vater des Angeklagten will als Opa des angefahrenen Mädchens aber "gar nix" gemacht haben. Er habe den Kopf der angeblich aufgeregten Unfallzeugin bloß zwischen seine Hände genommen, "um sie zu beruhigen". Die Frau sagte gestern: "Er hat mich so schmerzhaft an beiden Ohren gezogen, dass ich das noch lange gespürt habe!" Allein das kostet den 55-Jährigen 1000 Euro Strafe.

Doch sein Sohn wurde nach Anhörung diverser Zeugen als brutaler Schläger verurteilt. Zeugen bestätigten die Aussage der Unfallzeugin, wonach der 32-jährige Kindsvater ihr grundlos wuchtig die Faust ins Gesicht gerammt habe. Das wertete der Strafrichter als eine erhebliche, weil "das Leben gefährdende" Körperverletzung - und ging im Strafmaß deutlich über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Sie fand sechs Monate Bewährungsstrafe für den Schläger ausreichend. Doch der Richter verhängte die dreifache Strafe - ohne Chance auf Bewährung. Denn der Angeklagte habe sich, so das Urteil, "nicht gefallen lassen wollen", dass die Zeugin für die Unfallfahrerin eingetreten war.

Gefährliche Körperverletzung

Vorwurf Angeklagt war der jetzt verurteilte Täter wegen gefährlicher Körperverletzung.

Strafmaß Das Strafgesetzbuch sieht laut § 224 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

(RP)
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