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Dinslaken Wenn Stufen bei Wahl zur Barriere werden

Dinslaken · 39 von 41 Dinslakener Stimmabgabelokalen sind problemlos zu erreichen und mit einem Zugang für Gehbehinderte ausgelegt.

 Die drei Stufen auf dem Weg zum Hiesfelder Mühlenmuseum stellen für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte eine Barriere dar.

Die drei Stufen auf dem Weg zum Hiesfelder Mühlenmuseum stellen für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte eine Barriere dar.

Foto: Martin Büttner

Am 22. September wird der Bundestag gewählt. Jeder, der wahlberechtigt ist und das Alter von 18 Jahren erreicht hat, darf ein Wahllokal aufsuchen und dort und Kreuze für die bevorzugte Partei und den favorisierten Kandidaten setzen. Doch nicht für alle ist es selbstverständlich, problemlos wählen zu gehen.

Für Menschen mit einer Behinderung ist die Wahl mit viel Aufwand verbunden. Eine kleine Stufe oder ein unebener Weg können Menschen mit einer körperlichen Einschränkung vor Probleme stellen. Deswegen sollen barrierefreie Wahllokale solchen Menschen die Chance geben, ohne Schwierigkeiten wählen zu können.

Von der Verwaltung wurde darauf geachtet, dass die Stimmabgabelokale für Behinderte geeignet sind, ohne sie umbauen und herrichten zu müssen. "Selbst Schotterwege können für Behinderte eine Barriere darstellen. Die meisten Wahllokale in Dinslaken sind jedoch gut zu erreichen", so Thomas Pieperhoff, Pressesprecher der Stadt Dinslaken. Bauliche Rampen und ähnliches sind nicht nötig gewesen.

Von den 41 Wahllokalen, die für den 22. September in Dinslaken eingerichtet werden, sind zwei nicht barrierefrei: das Mühlenmuseum und die Klaraschule. Das Mühlenmuseum ist vor allem durch eine Treppe und einen Altpflasterweg schlecht für Rollstuhlfahrer zu erreichen. Auch die vielen Stufen am Eingang der Klaraschule stellen ein Hindernis dar. Dennoch werden auch diese Räume zur Stimmabgabe genutzt. "Es war nicht möglich, auf andere Gebäude auszuweichen, schließlich muss man schauen, welche frei sind", erklärte Pieperhoff.

Für Blinde gibt es die Möglichkeit eine Begleitperson des Vertrauens mitzunehmen. Zusätzlich können sich Menschen mit einer Sehbehinderung Unterstützung beim Wahlvorstand und bei den Wahlhelfern in den jeweiligen Stimmabgabelokalen suchen. Sie sind zu Vertraulichkeit verpflichtet. "Menschen mit einer Behinderung sollten jedoch die Briefwahl nutzen. Viel bequemer, als mit der Briefwahl geht es gar nicht", berichtet Pieperhoff. Außerdem könnten so Unannehmlichkeiten vermieden werden.

Stark Sehbehinderte oder Blinde haben die Möglichkeit, eine Audio-CD mit Informationen sowie eine so genannte Wahlschablone in Brailleschrift (Blindenschrift) im Wahlbüro (Telefon 02064 66258) der Stadt Dinslaken anzufordern. Sie ermöglicht es den Sehbehinderten, auch ohne die Hilfe eines anderen Menschen zu wählen.

Eine besondere Regelung gilt im Fall einer plötzlichen Erkrankung. Wird ein Wähler kurzfristig in ein Krankenhaus eingewiesen, kann für ihn ein Begleiter seines Vertrauens die Wahlunterlagen abholen und dann auch wieder zurückbringen. "Die Person braucht für einen solchen Fall eine entsprechende Legitimation", erklärte Thomas Pieperhoff.

(RP)
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